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Sossenheim: Zaun entlang des Schulwegs der Schaumburger Straße 58 instand setzen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

06.06.2024

Antrag Ortsbeirat

Sossenheim: Zaun entlang des Schulwegs der Schaumburger Straße 58 instand setzen

Details im PARLIS OF_1056-6_2024
25.06.2024

Anregung Ortsbeirat

Sossenheim: Zaun entlang des Schulwegs der Schaumburger Straße 58 instand setzen

Details im PARLIS OM_5660_2024
02.12.2024

Stellungnahme des Magistrats

Sossenheim: Zaun entlang des Schulwegs der Schaumburger Straße 58 instand setzen

Details im PARLIS ST_2003_2024
14.07.2025

Stellungnahme des Magistrats

Sossenheim: Zaun entlang des Schulwegs der Schaumburger Straße 58 instand setzen

Details im PARLIS ST_1137_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5660 entstanden aus Vorlage: OF 1056/6 vom 06.06.2024

Betreff: Sossenheim: Zaun entlang des Schulwegs der Schaumburger Straße 58 instand setzen
Der Magistrat wird gebeten, auf den Eigentümer des Grundstücks Schaumburger Straße 58 im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht von Eigentum einzuwirken, den Grundstückszaun entlang des genannten Grundstücks (am Schulweg befindlich) entsprechend instand zu setzen, um eine derzeit gegebene Unfallgefahr von Kindern durch abstehende/verbogene Metallteile entsprechend zu minimieren.

Begründung:

Mehrere Eltern wiesen den Ortsbeirat darauf hin, dass der Zustand der Zaunanlage der Schaumburger Straße 58 entlang des Schulwegs eine Gefährdungsstelle für Schulkinder darstellt. Eine Instandsetzung scheint daher notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2003 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1137
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme