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Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

09.01.2020

Antrag Ortsbeirat

Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung

Details im PARLIS OF_787-3_2020
23.01.2020

Anregung Ortsbeirat

Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung

Details im PARLIS OM_5658_2020
11.05.2020

Stellungnahme des Magistrats

Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung

Details im PARLIS ST_911_2020
15.11.2020

Antrag Ortsbeirat

Liegenschaft Spohrstraße 1

Details im PARLIS OF_1000-3_2020
30.11.2020

Auskunftsersuchen

Liegenschaft Spohrstraße 1

Details im PARLIS V_1881_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5658 entstanden aus Vorlage: OF 787/3 vom 09.01.2020

Betreff: Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in den beiden folgenden Fällen eine Verletzung der Vorgartensatzung und im ersten Fall zusätzlich eine Verletzung der Erhaltungssatzung Nordend-West vorliegt und wie er dagegen vorzugehen gedenkt: 1. Eckenheimer Landstraße 122: keine Bepflanzung des Vorgartens, sondern nur eine kahle Mulchfläche. Seit vielen Monaten kein Zaun zur Eckenheimer Landstraße. 2. Spohrstraße 1: Nutzung der Vorgartenfläche als Parkplatz für zwei bis drei Autos. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 911 Antrag vom 15.11.2020, OF 1000/3 Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1881 Aktenzeichen: 63 0