Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung
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Bisheriger Verlauf
09.01.2020
23.01.2020
11.05.2020
15.11.2020
30.11.2020
Antrag Ortsbeirat
Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung
Details im PARLIS OF_787-3_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung
Details im PARLIS OM_5658_2020Stellungnahme des Magistrats
Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung
Details im PARLIS ST_911_202009.01.2020
Antrag Ortsbeirat
Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung
Details im PARLIS OF_787-3_202023.01.2020
Anregung Ortsbeirat
Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung
Details im PARLIS OM_5658_202011.05.2020
Stellungnahme des Magistrats
Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung
Details im PARLIS ST_911_202030.11.2020
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5658 entstanden aus Vorlage: OF 787/3 vom 09.01.2020
Betreff: Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in den beiden folgenden Fällen eine Verletzung der Vorgartensatzung und im ersten Fall zusätzlich eine Verletzung der Erhaltungssatzung Nordend-West vorliegt und wie er dagegen vorzugehen gedenkt: 1. Eckenheimer Landstraße 122: keine Bepflanzung des Vorgartens, sondern nur eine kahle Mulchfläche. Seit vielen Monaten kein Zaun zur Eckenheimer Landstraße. 2. Spohrstraße 1: Nutzung der Vorgartenfläche als Parkplatz für zwei bis drei Autos. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 911 Antrag vom 15.11.2020, OF 1000/3 Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1881 Aktenzeichen: 63 0