Verkehrschaos am Höchster Bahnhof
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Bisheriger Verlauf
06.06.2024
25.06.2024
02.12.2024
06.06.2024
02.12.2024
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5656 entstanden aus Vorlage: OF 1049/6 vom 06.06.2024
Betreff: Verkehrschaos am Höchster Bahnhof
Der Ortsbeirat begrüßt die stattgefundenen Sanierungsmaßnahmen rund um den Höchster Bahnhof. Insbesondere die Verlegung der Bushaltestellen hin zu einem zentralen Omnibusbahnhof mit modernsten Anzeigetafeln steigern den Komfort zur Nutzung des ÖPNV erheblich. Seit der Eröffnung im Januar 2020 und den damit verbundenen Veränderungen im Bereich der Verkehrsführung haben sich jedoch große Schwachstellen ergeben, die insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten für großes Verkehrschaos sorgen. Das beschriebene Chaos wird durch die Anordnung der insgesamt drei dicht angeordneten Zebrastreifen entlang des Höchster Bahnhofs (Dalbergstraße) verursacht. Die permanente Nutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger verursacht ständige Staus auf der stark frequentierten Dalbergstraße. Nach Rücksprache mit dem eingesetzten Buspersonal führt die permanente Überquerung der Bahnhofnutzer dazu, dass die stark getakteten Busverbindungen die bestehenden Fahrpläne nicht einhalten können. Anschlussverbindungen können somit nur schwer erreicht werden und Staus reichen teilweise bis nach Höchst hinein. Diese Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob die bestehenden Zebrastreifen zu einer Fußgängerampel zusammengeführt werden können, die eine getaktete Überquerung ermöglicht und so die Rückstaus entlang der Dalbergstraße minimiert; - ob entsprechende Gitter am Fußweg angebracht werden können, sodass eine Überquerung nur an der Ampel möglich ist. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2041 Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1