Hinterlassenschaften von Hunden in den Vorgärten der ABG FRANKFURT HOLDING
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Bisheriger Verlauf
13.05.2024
25.06.2024
07.10.2024
Antrag Ortsbeirat
Hinterlassenschaften von Hunden in den Vorgärten der ABG FRANKFURT HOLDING
Details im PARLIS OF_410-4_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Hinterlassenschaften von Hunden in den Vorgärten der ABG FRANKFURT HOLDING
Details im PARLIS OM_5646_2024Stellungnahme des Magistrats
Hinterlassenschaften von Hunden in den Vorgärten der ABG FRANKFURT HOLDING
Details im PARLIS ST_1757_202413.05.2024
Antrag Ortsbeirat
Hinterlassenschaften von Hunden in den Vorgärten der ABG FRANKFURT HOLDING
Details im PARLIS OF_410-4_202425.06.2024
Anregung Ortsbeirat
Hinterlassenschaften von Hunden in den Vorgärten der ABG FRANKFURT HOLDING
Details im PARLIS OM_5646_202407.10.2024
Stellungnahme des Magistrats
Hinterlassenschaften von Hunden in den Vorgärten der ABG FRANKFURT HOLDING
Details im PARLIS ST_1757_2024 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5646 entstanden aus Vorlage: OF 410/4 vom 13.05.2024
Betreff: Hinterlassenschaften von Hunden in den Vorgärten der ABG FRANKFURT HOLDING
Der Magistrat wird gebeten, mit der ABG FRANKFURT HOLDING in Kontakt zu treten, um zu erwirken, dass die Vorgärten in der Wittelsbacherallee 140 bis 174 von den Hinterlassenschaften von Hunden verschont bleiben. Darum ist zu prüfen, ob die Lücken im Bewuchs der Vorgärten geschlossen werden können, damit die Hunde nicht mehr durch die Lücken schlüpfen können. Als Übergangslösung ist ein niedriger, unauffälliger, denkmalgerechter Zaun zu errichten, der nach dem Anwachsen der Büsche wieder entfernt werden soll. Begründung:
Bei einer Begehung waren in zehn der Vorgärten eine oder mehrere Hinterlassenschaften von Hunden zu finden. Der Geruch und die Fliegen sind beim Durchlüften für die Bewohner*innen gesundheitsgefährdend und sehr unangenehm. Der Ortsbeirat bedankt sich für den Hinweis vonseiten der Anwohner*innen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1757