Hinterlassenschaften von Hunden in den Vorgärten der ABG FRANKFURT HOLDING
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Vorgärten in der Wittelsbacherallee von Hundehinterlassenschaften zu befreien. Dies soll durch das Schließen von Lücken im Bewuchs und den Bau eines unauffälligen Zauns geschehen, um die Gesundheit der Anwohner*innen zu schützen.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, mit der ABG FRANKFURT HOLDING in Kontakt zu treten, um zu erwirken, dass die Vorgärten in der Wittelsbacherallee 140 bis 174 von den Hinterlassenschaften von Hunden verschont bleiben. Darum ist zu prüfen, ob die Lücken im Bewuchs der Vorgärten geschlossen werden können, damit die Hunde nicht mehr durch die Lücken schlüpfen können. Als Übergangslösung ist ein niedriger, unauffälliger, denkmalgerechter Zaun zu errichten, der nach dem Anwachsen der Büsche wieder entfernt werden soll.
Begründung
Bei einer Begehung waren in zehn der Vorgärten eine oder mehrere Hinterlassenschaften von Hunden zu finden. Der Geruch und die Fliegen sind beim Durchlüften für die Bewohner*innen gesundheitsgefährdend und sehr unangenehm. Der Ortsbeirat bedankt sich für den Hinweis vonseiten der Anwohner*innen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 13. Mai 2024OFOF 410/4Hinterlassenschaften von Hunden in den Vorgärten der ABG FRANKFURT HOLDINGOrtsbeiratsantrag · Linke
- 25. Juni 2024Sie sind hierOMOM 5646Hinterlassenschaften von Hunden in den Vorgärten der ABG FRANKFURT HOLDINGDirektanregung
- 7. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1757Hinterlassenschaften von Hunden in den Vorgärten der ABG FRANKFURT HOLDINGStellungnahme
- 7. April 2025OFOF 494/4Hinterlassenschaften von Hunden in den Vorgärten der ABG FRANKFURT HOLDINGOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats