Kontrollen der Stadtpolizei gegen Wildpinkler am Affentorplatz
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, verstärkt Kontrollen gegen Wildpinkler am Affentorplatz durchzuführen. Dies geschieht aufgrund der zunehmenden Beschwerden über Belästigungen durch Wildpinkeln. Ziel ist es, die geltenden Rechtsregelungen durchzusetzen und die Belästigungen zu reduzieren.
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Affentorplatz — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.09.2026.
- Witterungs- und sonnengeschütztes Wartehäuschen für die Bushaltestelle „Affentorplatz“ (stadteinwärts)05.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Hinweisschild zur Erhöhung von Bußgeldern auf dem Affentorplatz21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Lückenschluss bei der Baumbepflanzung von Mittelstreifen und Grünflächen in den Bereichen Walter-Kolb-Straße, Paradiesgasse, Elisabethenstraße sowie der Darmstädter Landstraße bis zum Lokalbahnhof21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Affentorplatz per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten , den Bereich Affentorplatz verstärkt durch die Stadtpolizei im Hinblick auf Wildpinkler zu kontrollieren und entsprechende Verwarnungsgelder zu erheben.
Begründung
In der letzten Zeit häufen sich Beschwerden über das Wildpinkeln am Affentorplatz und den damit einhergehenden Belästigungen. Gemäß § 9 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt ist das Wildpinkeln verboten und kann gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 7 Gefahrenabwehrverordnung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die geltenden Rechtsregelungen müssen umgesetzt werden, um den Belästigungen Einhalt zu gebieten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2024Sie sind hierOMOM 5630Kontrollen der Stadtpolizei gegen Wildpinkler am AffentorplatzDirektanregung
- 7. Juni 2024OFOF 1154/5Kontrollen der Stadtpolizei gegen Wildpinkler am AffentorplatzOrtsbeiratsantrag · FDP
- 13. September 2024Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1671Kontrollen der Stadtpolizei gegen Wildpinkler am AffentorplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats