Kontrollen der Stadtpolizei gegen Wildpinkler am Affentorplatz
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Bisheriger Verlauf
07.06.2024
07.06.2024
13.09.2024
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Kontrollen der Stadtpolizei gegen Wildpinkler am Affentorplatz
Details im PARLIS OM_5630_2024Antrag Ortsbeirat
Kontrollen der Stadtpolizei gegen Wildpinkler am Affentorplatz
Details im PARLIS OF_1154-5_2024Stellungnahme des Magistrats
Kontrollen der Stadtpolizei gegen Wildpinkler am Affentorplatz
Details im PARLIS ST_1671_202407.06.2024
Anregung Ortsbeirat
Kontrollen der Stadtpolizei gegen Wildpinkler am Affentorplatz
Details im PARLIS OM_5630_202407.06.2024
Antrag Ortsbeirat
Kontrollen der Stadtpolizei gegen Wildpinkler am Affentorplatz
Details im PARLIS OF_1154-5_202413.09.2024
Stellungnahme des Magistrats
Kontrollen der Stadtpolizei gegen Wildpinkler am Affentorplatz
Details im PARLIS ST_1671_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5630 entstanden aus Vorlage: OF 1154/5 vom 07.06.2024
Betreff: Kontrollen der Stadtpolizei gegen Wildpinkler am Affentorplatz
Der Magistrat wird gebeten , den Bereich Affentorplatz verstärkt durch die Stadtpolizei im Hinblick auf Wildpinkler zu kontrollieren und entsprechende Verwarnungsgelder zu erheben. Begründung:
In der letzten Zeit häufen sich Beschwerden über das Wildpinkeln am Affentorplatz und den damit einhergehenden Belästigungen. Gemäß § 9 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt ist das Wildpinkeln verboten und kann gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 7 Gefahrenabwehrverordnung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die geltenden Rechtsregelungen müssen umgesetzt werden, um den Belästigungen Einhalt zu gebieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1671