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Kontrollen der Stadtpolizei gegen Wildpinkler am Affentorplatz

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, verstärkt Kontrollen gegen Wildpinkler am Affentorplatz durchzuführen. Dies geschieht aufgrund der zunehmenden Beschwerden über Belästigungen durch Wildpinkeln. Ziel ist es, die geltenden Rechtsregelungen durchzusetzen und die Belästigungen zu reduzieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Affentorplatz — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.09.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten , den Bereich Affentorplatz verstärkt durch die Stadtpolizei im Hinblick auf Wildpinkler zu kontrollieren und entsprechende Verwarnungsgelder zu erheben.

Begründung

In der letzten Zeit häufen sich Beschwerden über das Wildpinkeln am Affentorplatz und den damit einhergehenden Belästigungen. Gemäß § 9 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt ist das Wildpinkeln verboten und kann gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 7 Gefahrenabwehrverordnung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die geltenden Rechtsregelungen müssen umgesetzt werden, um den Belästigungen Einhalt zu gebieten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Juni 2024Sie sind hier
    OMOM 5630Kontrollen der Stadtpolizei gegen Wildpinkler am Affentorplatz
    Direktanregung
  2. 7. Juni 2024OFOF 1154/5Kontrollen der Stadtpolizei gegen Wildpinkler am AffentorplatzOrtsbeiratsantrag · FDP
  3. 13. September 2024Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1671Kontrollen der Stadtpolizei gegen Wildpinkler am AffentorplatzStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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