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Illegale Müllablagerung in Oberrad unterbinden

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

08.05.2024

Antrag Ortsbeirat

Illegale Müllablagerung in Oberrad unterbinden

Details im PARLIS OF_1143-5_2024
07.06.2024

Anregung Ortsbeirat

Illegale Müllablagerung in Oberrad unterbinden

Details im PARLIS OM_5620_2024
30.08.2024

Stellungnahme des Magistrats

Illegale Müllablagerung in Oberrad unterbinden

Details im PARLIS ST_1606_2024
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5620 entstanden aus Vorlage: OF 1143/5 vom 08.05.2024 Betreff: Illegale Müllablagerung in Oberrad unterbinden Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass über die Stabsstelle Sauberes Frankfurt und die FES verstärkt gegen die Verursacher von illegalen Müllablagerungen in Oberrad (u. a. Offenbacher Landstraße 555/559 und Parkplatz am Scheerwald) vorgegangen wird und auch für eine schnelle Entsorgung, z. B. durch regelmäßige Sichtkontrollen der betreffenden Bereiche, zu sorgen.

Begründung:

Leider nimmt die illegale Müllablagerung in Oberrad wieder zu. Speziell am Grundstück der Offenbacher Landstraße Nr. 555/559 und an angrenzenden Grundstücken werden große Mengen von Müll, Altkleidern, Möbel usw. einfach am Rand des Bürgersteigs abgestellt. Nach Entsorgung des illegalen Mülls wird dann innerhalb von ein paar Tagen erneut illegaler Müll abgestellt. Ein ähnliches Problem ist am Parkplatz am Scheerwald zu beobachten. Am Rande des Parkplatzes werden regelmäßig Altreifen sowie Farbeimer und illegaler Hausmüll entsorgt. Die Anwohner werden durch diese Müllablagerungen im hohen Maße belästigt bzw. der Stadtwald mit Schadstoffen belastet. Dieses rechtswidrige Verhalten ist konsequent zu sanktionieren. Daneben sind auch verstärkt Aufklärungsmaßnahmen durchzuführen, z. B. durch die Aufstellung von Schildern, dass Müll ablagern bei Strafe streng verboten ist. Darüber hinaus sollten solche wilden Müllablagerungen schnell lokalisiert und entsorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2024, ST 1606