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Wiedereinrichtung des Zebrastreifens im Ziegelhüttenweg zwischen den Hausnummern 30 und 35a

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

16.05.2024

Antrag Ortsbeirat

Wiedereinrichtung des Zebrastreifens im Ziegelhüttenweg zwischen den Hausnummern 30 und 35a

Details im PARLIS OF_1132-5_2024
07.06.2024

Anregung Ortsbeirat

Wiedereinrichtung des Zebrastreifens im Ziegelhüttenweg zwischen den Hausnummern 30 und 35a

Details im PARLIS OM_5612_2024
21.10.2024

Stellungnahme des Magistrats

Wiedereinrichtung des Zebrastreifens im Ziegelhüttenweg zwischen den Hausnummern 30 und 35a

Details im PARLIS ST_1804_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5612 entstanden aus Vorlage: OF 1132/5 vom 16.05.2024

Betreff: Wiedereinrichtung des Zebrastreifens im Ziegelhüttenweg zwischen den Hausnummern 30 und 35a
Der Magistrat wird aufgefordert, den Zebrastreifen im Ziegelhüttenweg zwischen den Anwesen Nr. 30 und Nr. 35a wieder einzurichten.

Begründung:

An dieser Stelle war ursprünglich ein Zebrastreifen vorhanden, der dann aus nicht nachvollziehbaren Gründen beseitigt wurde. Für diesen Zebrastreifen besteht aber ein Bedürfnis, da es in dem ganzen Bereich für die Überquerung des Ziegelhüttenweges keinen gesicherten Übergang gibt. Dieser ist aber erforderlich, da dort aufgrund des Supermarktes, eines Einkaufskiosks und einer Gastronomie ein erheblicher Fußgängerverkehr besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1804