Altglassammelbehälter für die Siedlungen Rebstock und Kuhwald
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Bisheriger Verlauf
17.06.2019
16.09.2019
02.01.2020
20.01.2020
20.04.2020
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Wieder einen Altglassammelbehälter für die Siedlung Rebstock aufstellen
Details im PARLIS OM_4774_2019Stellungnahme des Magistrats
Wieder einen Altglassammelbehälter für die Siedlung Rebstock aufstellen
Details im PARLIS ST_1815_2019Antrag Ortsbeirat
Altglassammelbehälter für die Siedlungen Rebstock und Kuhwald
Details im PARLIS OF_983-2_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Altglassammelbehälter für die Siedlungen Rebstock und Kuhwald
Details im PARLIS OM_5611_2020Stellungnahme des Magistrats
Altglassammelbehälter für die Siedlungen Rebstock und Kuhwald
Details im PARLIS ST_762_202017.06.2019
Anregung Ortsbeirat
Wieder einen Altglassammelbehälter für die Siedlung Rebstock aufstellen
Details im PARLIS OM_4774_201916.09.2019
Stellungnahme des Magistrats
Wieder einen Altglassammelbehälter für die Siedlung Rebstock aufstellen
Details im PARLIS ST_1815_201902.01.2020
Antrag Ortsbeirat
Altglassammelbehälter für die Siedlungen Rebstock und Kuhwald
Details im PARLIS OF_983-2_202020.01.2020
Anregung Ortsbeirat
Altglassammelbehälter für die Siedlungen Rebstock und Kuhwald
Details im PARLIS OM_5611_202020.04.2020
Stellungnahme des Magistrats
Altglassammelbehälter für die Siedlungen Rebstock und Kuhwald
Details im PARLIS ST_762_2020S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5611 entstanden aus Vorlage: OF 983/2 vom 02.01.2020
Betreff: Altglassammelbehälter für die Siedlungen Rebstock und Kuhwald
Vorgang: OM 4774/19 OBR 2; ST 1815/19 Die Stellungnahme des Magistrats wird zurückgewiesen. Die eingeschränkte Sicht für den aus der Funckstraße kommenden Verkehr tritt nur ein, wenn Radfahrer verkehrswidrig entgegen der Fahrtrichtung auf dem Richtung Katharinenkreisel führenden Radweg fahren. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Altglassammelbehälter wieder an der bisherigen Stelle aufzustellen. Begründung:
Der Altglassammelbehälter wurde immer stark genutzt. Auf ihn kann nicht verzichtet werden. Der Magistrat sollte verkehrswidriges Verhalten nicht auch noch zulasten der Allgemeinheit belohnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4774
Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1815 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 762 Aktenzeichen: 66 5