Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
02.05.2011
12.05.2011
21.09.2011
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II
Details im PARLIS OF_1-9_2011Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II
Details im PARLIS OM_55_2011Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II
Details im PARLIS ST_1067_201102.05.2011
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II
Details im PARLIS OF_1-9_201112.05.2011
Anregung Ortsbeirat
Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II
Details im PARLIS OM_55_201121.09.2011
Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II
Details im PARLIS ST_1067_2011S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.05.2011, OM 55 entstanden aus Vorlage: OF 1/9 vom 02.05.2011
Betreff: Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II
Vorgang: OM 4732/10 OBR 9; ST 570/11 Der Magistrat wird erneut aufgefordert, die Anregung OM 4732 umzusetzen, wobei die Maßgabe b) wie folgt abgeändert wird: Die Fußgängerampel zwischen Höhenblick und Felix-Dahn-Straße zu erhalten und an die Ecke zum Höhenblick zu verlegen und mit einer Sinusstein-Anrampung zu versehen, wie dies etwa für den Zebrastreifen auf dem Alternativvorschlag 2 des Straßenverkehrsamts vorgesehen war. Begründung:
Wie sich inzwischen herausgestellt hat, wurde die Diesterwegschule an dem Planungsprozess und insbesondere dem Ortstermin im Jahr 2010 vom Stadtschulamt irrtümlich nicht beteiligt. Schule und Eltern haben nun deutlich gemacht, dass in ihren Augen die Fußgängerampel zwischen Höhenblick und Felix-Dahn-Straße unverzichtbar ist, zumal die Anlage problemlos arbeitet. Der vom Amt als Ersatz für die Ampel vorgeschlagene Zebrastreifen wird als nicht sicher genug angesehen, da die Kurhessenstraße an dieser Stelle von vielen Grundschülern überquert werden müsste. Der Ortsbeirat schließt sich daher den Bedenken von Schule und Eltern an und spricht sich für den Erhalt der Fußgängerampel aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2011, ST 1067
Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
4. Sitzung des OBR 9 am 22.09.2011, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1