Mörfelder Landstraße: Lärmschutz erweitern stadteinwärts zwischen Niederräder Landstraße und Bahnüberführung
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, das Kopfsteinpflaster auf der Mörfelder Landstraße durch Flüsterasphalt zu ersetzen, um die Lärmbelastung für die Anwohner zu reduzieren. Dies ist notwendig, da die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h häufig überschritten wird und die Anwohner zusätzlich unter Fluglärm leiden.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, stadteinwärts im Straßenabschnitt zwischen Niederräder Landstraße und Bahnüberführung das Kopfsteinpflaster zu entfernen und durch Flüsterasphalt zu ersetzen. Während die linke Straßenseite asphaltiert ist, liegen auf der rechten Seite Straßenbahnschienen, die in Kopfsteinpflaster eingebettet sind.
Begründung
Im oben genannten Abschnitt ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vorgeschrieben. Sie wird selten eingehalten. Bedingt durch das vorhandene Kopfsteinpflaster und die enorme Verkehrsdichte - auch an Wochenenden, d. h. auch sonntags - sind die Anwohner durch Straßenlärm stark belastet. Die obige Maßnahme ist für die Anwohner auch deshalb wichtig, weil diese Bürger zusätzlich starkem Fluglärm ausgesetzt sind. Insgesamt ist daher eine weitere Entlastung der Anwohner dringend geboten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Januar 2020OFOF 1533/5Mörfelder Landstraße: Lärmschutz erweitern stadteinwärts zwischen Niederräder Landstraße und BahnüberführungOrtsbeiratsantrag · BFF
- 17. Januar 2020Sie sind hierOMOM 5599Mörfelder Landstraße: Lärmschutz erweitern stadteinwärts zwischen Niederräder Landstraße und BahnüberführungDirektanregung
- 20. April 2020Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 774Mörfelder Landstraße: Lärmschutz erweitern stadteinwärts zwischen Niederräder Landstraße und BahnüberführungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats