Mörfelder Landstraße: Lärmschutz erweitern stadteinwärts zwischen Niederräder Landstraße und Bahnüberführung
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Bisheriger Verlauf
01.01.2020
17.01.2020
20.04.2020
Antrag Ortsbeirat
Mörfelder Landstraße: Lärmschutz erweitern stadteinwärts zwischen Niederräder Landstraße und Bahnüberführung
Details im PARLIS OF_1533-5_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Mörfelder Landstraße: Lärmschutz erweitern stadteinwärts zwischen Niederräder Landstraße und Bahnüberführung
Details im PARLIS OM_5599_2020Stellungnahme des Magistrats
Mörfelder Landstraße: Lärmschutz erweitern stadteinwärts zwischen Niederräder Landstraße und Bahnüberführung
Details im PARLIS ST_774_202001.01.2020
Antrag Ortsbeirat
Mörfelder Landstraße: Lärmschutz erweitern stadteinwärts zwischen Niederräder Landstraße und Bahnüberführung
Details im PARLIS OF_1533-5_202017.01.2020
Anregung Ortsbeirat
Mörfelder Landstraße: Lärmschutz erweitern stadteinwärts zwischen Niederräder Landstraße und Bahnüberführung
Details im PARLIS OM_5599_202020.04.2020
Stellungnahme des Magistrats
Mörfelder Landstraße: Lärmschutz erweitern stadteinwärts zwischen Niederräder Landstraße und Bahnüberführung
Details im PARLIS ST_774_2020S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5599 entstanden aus Vorlage: OF 1533/5 vom 01.01.2020
Betreff: Mörfelder Landstraße: Lärmschutz erweitern stadteinwärts zwischen Niederräder Landstraße und Bahnüberführung
Der Magistrat wird gebeten, stadteinwärts im Straßenabschnitt zwischen Niederräder Landstraße und Bahnüberführung das Kopfsteinpflaster zu entfernen und durch Flüsterasphalt zu ersetzen. Während die linke Straßenseite asphaltiert ist, liegen auf der rechten Seite Straßenbahnschienen, die in Kopfsteinpflaster eingebettet sind. Begründung:
Im oben genannten Abschnitt ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vorgeschrieben. Sie wird selten eingehalten. Bedingt durch das vorhandene Kopfsteinpflaster und die enorme Verkehrsdichte - auch an Wochenenden, d. h. auch sonntags - sind die Anwohner durch Straßenlärm stark belastet. Die obige Maßnahme ist für die Anwohner auch deshalb wichtig, weil diese Bürger zusätzlich starkem Fluglärm ausgesetzt sind. Insgesamt ist daher eine weitere Entlastung der Anwohner dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 774 Aktenzeichen: 66 0