Innenstadtverkehr: Unnötiges Cruisen und Rasen in der Innenstadt
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Bisheriger Verlauf
10.12.2019
14.01.2020
14.04.2020
Antrag Ortsbeirat
Innenstadtverkehr: Unnötiges Cruisen und Rasen in der Innenstadt
Details im PARLIS OF_1161-1_2019Ortsbeirat Magistratsvorlage
Innenstadtverkehr: Unnötiges Cruisen und Rasen in der Innenstadt
Details im PARLIS OM_5576_2020Stellungnahme des Magistrats
Innenstadtverkehr: Unnötiges Cruisen und Rasen in der Innenstadt
Details im PARLIS ST_723_202010.12.2019
Antrag Ortsbeirat
Innenstadtverkehr: Unnötiges Cruisen und Rasen in der Innenstadt
Details im PARLIS OF_1161-1_201914.01.2020
Anregung Ortsbeirat
Innenstadtverkehr: Unnötiges Cruisen und Rasen in der Innenstadt
Details im PARLIS OM_5576_202014.04.2020
Stellungnahme des Magistrats
Innenstadtverkehr: Unnötiges Cruisen und Rasen in der Innenstadt
Details im PARLIS ST_723_2020S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5576 entstanden aus Vorlage: OF 1161/1 vom 10.12.2019
Betreff: Innenstadtverkehr: Unnötiges Cruisen und Rasen in der Innenstadt
Immer wieder kommt es zu den Haupteinkaufszeiten vor, dass übermotorisierte Fahrzeuge an Ampeln in der Innenstadt - beispielsweise an den Fußgängerampeln auf der Neuen Mainzer Straße/Hochstraße, auf Höhe des Opernplatzes/der Fressgass oder an den Fußgängerampeln am Goetheplatz/Rathenauplatz - übermäßig stark beschleunigen und nach außenstehender Beurteilung die objektiv zulässige Geschwindigkeit in der belebten Innenstadt stark überschreiten und rücksichtslos erheblichen Lärm verursachen. Dies vorangestellt, fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, die Hessische Landespolizei um Kontrollen zu unnötigem Cruisen und Rasen auch in den Haupteinkaufszeiten zu bitten und dazu die Kontrolleinheit Auto-Poser, Raser und Tuner (KART) einsetzen zu lassen. Begründung:
An den Fußgängerampeln halten sich bei Rot zu den Haupteinkaufszeiten regelmäßig sehr viele Passanten auf. Umso mehr müssen Autofahrerinnen und Autofahrer Rücksicht nehmen, sich an die Verkehrsregeln halten und ihre Geschwindigkeit den Verhältnissen anpassen. "Kavalierstarts" und lautstarkes Beschleunigen in der Nähe von umstehenden Passanten sind nicht nur eine Belästigung, sondern eine unverantwortliche Gefährdung, und müssen unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 723 Aktenzeichen: 32 4