Zwei ältere Poller an der Kreuzung Kurfürstenstraße/Greifstraße entfernen
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Bisheriger Verlauf
06.05.2024
27.05.2024
06.12.2024
Antrag Ortsbeirat
Zwei ältere Poller an der Kreuzung Kurfürstenstraße/Greifstraße entfernen
Details im PARLIS OF_918-2_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Zwei ältere Poller an der Kreuzung Kurfürstenstraße/Greifstraße entfernen
Details im PARLIS OM_5496_2024Stellungnahme des Magistrats
Zwei ältere Poller an der Kreuzung Kurfürstenstraße/Greifstraße entfernen
Details im PARLIS ST_2119_202406.05.2024
Antrag Ortsbeirat
Zwei ältere Poller an der Kreuzung Kurfürstenstraße/Greifstraße entfernen
Details im PARLIS OF_918-2_202427.05.2024
Anregung Ortsbeirat
Zwei ältere Poller an der Kreuzung Kurfürstenstraße/Greifstraße entfernen
Details im PARLIS OM_5496_202406.12.2024
Stellungnahme des Magistrats
Zwei ältere Poller an der Kreuzung Kurfürstenstraße/Greifstraße entfernen
Details im PARLIS ST_2119_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5496 entstanden aus Vorlage: OF 918/2 vom 06.05.2024
Betreff: Zwei ältere Poller an der Kreuzung Kurfürstenstraße/Greifstraße entfernen
Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Kurfürstenstraße/Greifstraße die älteren Poller zu entfernen, die aufgrund der neuen rot- weißen Poller nicht mehr benötigt werden. Begründung:
"Doppelt gemoppelt hält besser", sagt der Volksmund, aber an der genannten Stelle sind die beiden älteren Poller beim Queren der Kreuzung eher hinderlich. Durch das Entfernen der älteren Poller wird der Durchgang für zu Fuß Gehende verbessert. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2119
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme