Unverstandene Beschilderung am Parlamentsplatz
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5496 entstanden aus Vorlage: OF 396/4 vom 12.11.2019
Betreff: Unverstandene Beschilderung am Parlamentsplatz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die bisherige Beschilderung "Verkehrsberuhigter Bereich" (Verkehrszeichen Nr. 325) durch eine Beschilderung "Höchstgeschwindigkeit 10 km/h" (Verkehrszeichen Nr. 274) auf dem Parlamentsplatz ersetzt werden kann.
Begründung: Offiziell ist der Parlamentsplatz ein verkehrsberuhigter Bereich mit spielenden Kindern auf der Fahrbahn und Schrittgeschwindigkeit für den fließenden Verkehr. In der Wirklichkeit spielen schon aufgrund der Abgrenzung zwischen Bürgersteig und Fahrbahn niemals Kinder auf der Fahrbahn, auch wäre dies wegen der real dort vorherrschenden Geschwindigkeiten viel zu gefährlich. Das Verkehrszeichen 325 regelt so einen Zustand, den es nicht gibt. Entsprechend berichten Eltern, dass dort so zügig gefahren wird wie es die Straßenführung erlaubt und die Beschilderung keine Beachtung findet oder auf Unverständnis stößt. Würde stattdessen die Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h per Beschilderung angehoben, wäre dies eine verständliche Anordnung, die zur Sicherheit auf dem Platz beitragen könnte und der Realität besser gerecht würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2019OFOF 396/4Unverstandene Beschilderung am ParlamentsplatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
- 26. November 2019Sie sind hierOMOM 5496Unverstandene Beschilderung am ParlamentsplatzDirektanregung
- 20. März 2020Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 567Unverstandene Beschilderung am ParlamentsplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats