Wann ist mit der weiteren Sanierung des Röderberghangs zu rechnen?
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Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5495 entstanden aus Vorlage: OF 395/4 vom 05.11.2019
Betreff: Wann ist mit der weiteren Sanierung des Röderberghangs zu rechnen? Vorgang: OM 1327/17 OBR 4; ST 1116/17 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob die Planung für die Generalsanierung des Röderberghangs abgeschlossen ist und wann mit den baulichen Maßnahmen gerechnet werden kann.
Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1116, verwies der Magistrat hinsichtlich des möglichen Ausbaus eines Trampelpfades auf die Gesamtplanung für den Röderberghang, die für das Jahr 2018 vorgesehen war. Nach der Planung wäre "eine Umsetzung im Rahmen der baulichen Grunderneuerung aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel erst in drei bis vier Jahren möglich". Bislang hat der Ortsbeirat keine weiteren Informationen über die Gesamtplanung erhalten. Angesichts teilweise doch deutlich sanierungsbedürftiger Stellen insbesondere auf der obersten Zwischenebene im Bereich zwischen Simsonstraße und dem Treppenabgang auf Höhe des Hauses Röderbergweg 253 sowie des dort hinabführenden Pfades würde der Ortsbeirat gerne über die Gesamtplanung und dessen Umsetzungshorizont informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Juni 2017STST 1116Weg bei der Gesamtplanung des Röderberghangs berücksichtigenStellungnahme
- 5. November 2019OFOF 395/4Wann ist mit der weiteren Sanierung des Röderberghangs zu rechnen?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 26. November 2019Sie sind hierOMOM 5495Wann ist mit der weiteren Sanierung des Röderberghangs zu rechnen?Direktanregung
- 21. Februar 2020STST 364Wann ist mit der weiteren Sanierung des Röderberghangs zu rechnen?Stellungnahme
- 31. Mai 2020OFOF 460/4Treppenabgang am Röderberghang sanierenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Juni 2020OMOM 6146Treppenabgang am Röderberghang sanierenDirektanregung
- 11. September 2020Antwort des Magistrats · nach 169 WochenSTST 1627Treppenabgang am Röderberghang sanierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats