Kontrolle der Zufahrt in die Kuhwaldsiedlung während Messen und sonstigen Großveranstaltungen
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Bisheriger Verlauf
13.05.2024
27.05.2024
28.10.2024
Antrag Ortsbeirat
Kontrolle der Zufahrt in die Kuhwaldsiedlung während Messen und sonstigen Großveranstaltungen
Details im PARLIS OF_928-2_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Kontrolle der Zufahrt in die Kuhwaldsiedlung während Messen und sonstigen Großveranstaltungen
Details im PARLIS OM_5490_2024Stellungnahme des Magistrats
Kontrolle der Zufahrt in die Kuhwaldsiedlung während Messen und sonstigen Großveranstaltungen
Details im PARLIS ST_1891_202413.05.2024
Antrag Ortsbeirat
Kontrolle der Zufahrt in die Kuhwaldsiedlung während Messen und sonstigen Großveranstaltungen
Details im PARLIS OF_928-2_202427.05.2024
Anregung Ortsbeirat
Kontrolle der Zufahrt in die Kuhwaldsiedlung während Messen und sonstigen Großveranstaltungen
Details im PARLIS OM_5490_202428.10.2024
Stellungnahme des Magistrats
Kontrolle der Zufahrt in die Kuhwaldsiedlung während Messen und sonstigen Großveranstaltungen
Details im PARLIS ST_1891_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5490 entstanden aus Vorlage: OF 928/2 vom 13.05.2024
Betreff: Kontrolle der Zufahrt in die Kuhwaldsiedlung während Messen und sonstigen Großveranstaltungen
Der Magistrat wird aufgefordert, die Zufahrtsregelung in die Kuhwaldsiedlung durch Polizeikräfte während großer Messen- und sonstigen Großveranstaltungen wieder einzuführen. Begründung:
In den vergangenen Jahren hat es eine Regelung gegeben, die Kuhwaldsiedlung während großer Veranstaltungen auf dem Messegelände für Nichtanlieger*innen der Kuhwaldsiedlung, die mit Kraftfahrzeugen anreisen, zu sperren. Um dies durchzusetzen, ist nur eine Einfahrt über die Straßen Philipp-Reis-Straße/Funckstraße eingerichtet worden, was auch jetzt noch so ist. Alle anderen Straßen gehen als Einbahnstraßen auf den Dammgraben oder die Braunfelsstraße. Über diese Straßen ist keine Einfahrt in die Siedlung möglich. Auch dies ist noch heute so. Den Bewohner*innen der Siedlung hat die Verwaltung in geeigneter Form eine Zufahrtserlaubnis zur Verfügung gestellt, die am Beginn eines Jahres durch den/die jeweilige/n Stadtbezirksvorsteher/in ausgehändigt wird. Auch dies ist noch heute so. Was eingestellt wurde, ist die amtliche Überwachung der Zufahrt über die Funckstraße durch Polizeikräfte. Damit ist die Zufahrtserlaubnis sinnlos geworden, da jeder ungehindert in die Siedlung einfahren kann, was während Messen auch verstärkt gemacht wird. Bewohner und Bewohnerinnen der Siedlung, die nachmittags von der Arbeit nach Hause kommen, finden sehr oft keinen Parkplatz mehr für ihr Fahrzeug. Aus den aufgezeigten Gründen wäre es sehr begrüßenswert, die bewährte Regelung der vergangenen Jahre wieder einzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1891
Beratung im Ortsbeirat: 2