Verkehrsbehinderungen in der Lamboystraße vor dem Hotel The Blasky
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Bisheriger Verlauf
30.01.2024
26.04.2024
28.10.2024
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsbehinderungen in der Lamboystraße vor dem Hotel The Blasky
Details im PARLIS OF_1103-5_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verkehrsbehinderungen in der Lamboystraße vor dem Hotel The Blasky
Details im PARLIS OM_5468_2024Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsbehinderungen in der Lamboystraße vor dem Hotel The Blasky
Details im PARLIS ST_1877_202430.01.2024
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsbehinderungen in der Lamboystraße vor dem Hotel The Blasky
Details im PARLIS OF_1103-5_202426.04.2024
Anregung Ortsbeirat
Verkehrsbehinderungen in der Lamboystraße vor dem Hotel The Blasky
Details im PARLIS OM_5468_202428.10.2024
Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsbehinderungen in der Lamboystraße vor dem Hotel The Blasky
Details im PARLIS ST_1877_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5468 entstanden aus Vorlage: OF 1103/5 vom 30.01.2024
Betreff: Verkehrsbehinderungen in der Lamboystraße vor dem Hotel The Blasky
Der Magistrat wird gebten, in der Lamboystraße vor dem Hotel The Blasky regelmäßige Verkehrskontrollen durchzuführen. Begründung:
Das Hotel The Blasky im Bereich Lamboystraße/Ziegelhüttenweg hat für die Hotelgäste keinen eigenen Parkraum. Dies führt dazu, dass die Gäste des Hotels verbotswidrig und in verkehrsbehindernder Weise die Lamboystraße zuparken. Dies ist für die Anwohner dort nicht hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1877
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1877) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1