Brückenkonzept Taubenpopulation
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Wasserweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.03.2026.
- Information der Bevölkerung über Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen zum Ausbau des Fernwärmenetzes im Frankfurter Süden09.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Perspektiven für den Standort der Notunterkunft Eschenheimer Tor03.11.2025 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Buslinie am Museumsufer06.12.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5468 entstanden aus Vorlage: OF 1136/1 vom 10.11.2019
Betreff: Brückenkonzept Taubenpopulation Der Magistrat wird aufgefordert, zur Sauberkeit von Brücken im Ortsbezirk 1 auf übliche und nachweislich wenig erfolgreiche Vergrämungsmaßnahmen von Tauben zu verzichte n. Stattdessen sollen die Tauben an diesen Brücken vom Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. betreut werden. Sollte der Magistrat zu der Erkenntnis gelangen, dass eine solche Betreuung an einzelnen Brücken nicht durchführbar ist, so wird der Magistrat aufgefordert, dies für jede einzelne Brücke zu begründen.
Begründung: Im Ortsbezirk 1 befinden sich viele Brücken, insbesondere an Wasserwegen und Bahnunterführungen. Diese werden gerne von Tauben als Schlaf-, Nist- und Brutplätze genutzt, da diese Orte für Menschen schwer zugänglich sind. Bisher werden diese Tauben mit Spikes, Verschalung oder Gift vergrämt. Diese Maßnahmen fügen den Vögeln nicht nur erhebliche Verletzungen zu, sie waren bisher auch nur wenig effektiv. Am besten kann man das an der Brücke der Galluswarte sehen. Mit dem Brückenkonzept des Stadttaubenprojektes werden Brücken von dem Verein betreut. Dabei werden Taubenhäuser angebracht und die Eier regelmäßig ausgetauscht. So kann die Taubenpopulation tierfreundlich und nachhaltig verringert werden. Es entsteht mehr Sauberkeit an Rad- und Fußwegen, und die vertriebenen Tauben brüten nicht an alternativen Orten wie z. B. Dächern oder Balkonen. Hierzu plant das Stadttaubenprojekt sogar, zwei Mitarbeiter eigens für die Brückenbetreuung einzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2019OFOF 1136/1Brückenkonzept TaubenpopulationOrtsbeiratsantrag · FDP
- 26. November 2019Sie sind hierOMOM 5468Brückenkonzept TaubenpopulationDirektanregung
- 16. März 2020Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 499Brückenkonzept TaubenpopulationStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats