Gehwegparken mit Verkehrszeichen (VZ) 315 nach StVO
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Bisheriger Verlauf
05.04.2024
26.04.2024
28.10.2024
Antrag Ortsbeirat
Gehwegparken mit Verkehrszeichen (VZ) 315 nach StVO
Details im PARLIS OF_511-12_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Gehwegparken mit Verkehrszeichen (VZ) 315 nach StVO
Details im PARLIS OM_5451_2024Stellungnahme des Magistrats
Gehwegparken mit Verkehrszeichen (VZ) 315 nach StVO
Details im PARLIS ST_1831_202405.04.2024
Antrag Ortsbeirat
Gehwegparken mit Verkehrszeichen (VZ) 315 nach StVO
Details im PARLIS OF_511-12_202426.04.2024
Anregung Ortsbeirat
Gehwegparken mit Verkehrszeichen (VZ) 315 nach StVO
Details im PARLIS OM_5451_202428.10.2024
Stellungnahme des Magistrats
Gehwegparken mit Verkehrszeichen (VZ) 315 nach StVO
Details im PARLIS ST_1831_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5451 entstanden aus Vorlage: OF 511/12 vom 05.04.2024
Betreff: Gehwegparken mit Verkehrszeichen (VZ) 315 nach StVO
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. im Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen zwischen In der Wink und An der Landwehr und 2. im Bereich Kalbacher Hauptstraße 53 Parken auf dem Gehweg nach dem VZ 315 ganz oder halb - wenn zulässig und möglich - eingerichtet werden kann. (Zeichnung: privat) Begründung:
Da in den Bereichen der Straßen Am Hopfenbrunnen und Kalbacher Hauptstraße ein erheblicher Parkdruck herrscht, könnte bei den vorhandenen Gehwegbreiten ein legales Gehwegparken für Abhilfe sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1831 Sonstiger Antrag vom 25.11.2024, OS 51/12
Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1