Fußgänger am Topographischen Weg und Zum Taubenzehnten besser schützen
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Bisheriger Verlauf
15.04.2024
26.04.2024
28.10.2024
Antrag Ortsbeirat
Fußgänger am Topographischen Weg und Am Taubenzehnten besser schützen
Details im PARLIS OF_510-12_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Fußgänger am Topographischen Weg und Zum Taubenzehnten besser schützen
Details im PARLIS OM_5450_2024Stellungnahme des Magistrats
Fußgänger am Topographischen Weg und Zum Taubenzehnten besser schützen
Details im PARLIS ST_1832_202415.04.2024
Antrag Ortsbeirat
Fußgänger am Topographischen Weg und Am Taubenzehnten besser schützen
Details im PARLIS OF_510-12_202426.04.2024
Anregung Ortsbeirat
Fußgänger am Topographischen Weg und Zum Taubenzehnten besser schützen
Details im PARLIS OM_5450_202428.10.2024
Stellungnahme des Magistrats
Fußgänger am Topographischen Weg und Zum Taubenzehnten besser schützen
Details im PARLIS ST_1832_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5450 entstanden aus Vorlage: OF 510/12 vom 15.04.2024
Betreff: Fußgänger am Topographischen Weg und Zum Taubenzehnten besser schützen
Der Magistrat wird gebeten, die von den zahlreichen Stichwegen auf den Topographischen Weg und den Weg Zum Taubenzehnten tretenden Fußgänger durch Bodenmarkierungen vor Radfahrern besser zu schützen. Hierfür bieten sich Zackenmuster an (sogenannte "Haifischzähne", Zeichen 342). Die genauen Standorte sind der beigefügten Skizze zu entnehmen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Die folgende Skizze zeigt an einer Beispielstelle, wie eine solche Markierung aussehen könnte: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung:
An den bezeichneten Stellen sind die einmündenden Fußwege von dichten Hecken gesäumt, sodass Personen, die von dort auf den durchgehenden Weg treten (oder mit Rollern, Inlinern, Fahrrädern herausfahren) nicht oder erst sehr spät gesehen werden. Dies betrifft in besonderem Maße Kinder. Um die auf diesem Weg teils zügig fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrer auf dieses Risiko hinzuweisen, sollen Fahrbahnmarkierungen helfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1832
Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1