Kurzzeitparkplätze Ginnheimer Landstraße 125 einrichten
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Bisheriger Verlauf
14.04.2024
25.04.2024
28.10.2024
20.11.2024
Antrag Ortsbeirat
Kurzzeitparkplätze Ginnheimer Landstraße 125 einrichten
Details im PARLIS OF_732-9_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Kurzzeitparkplätze Ginnheimer Landstraße 125 einrichten
Details im PARLIS OM_5440_2024Stellungnahme des Magistrats
Kurzzeitparkplätze Ginnheimer Landstraße 125 einrichten
Details im PARLIS ST_1842_2024Antrag Ortsbeirat
Kurzzeitparkplätze in der Ginnheimer Landstraße 125 einrichten
Details im PARLIS OF_869-9_202414.04.2024
Antrag Ortsbeirat
Kurzzeitparkplätze Ginnheimer Landstraße 125 einrichten
Details im PARLIS OF_732-9_202425.04.2024
Anregung Ortsbeirat
Kurzzeitparkplätze Ginnheimer Landstraße 125 einrichten
Details im PARLIS OM_5440_202428.10.2024
Stellungnahme des Magistrats
Kurzzeitparkplätze Ginnheimer Landstraße 125 einrichten
Details im PARLIS ST_1842_202420.11.2024
Antrag Ortsbeirat
Kurzzeitparkplätze in der Ginnheimer Landstraße 125 einrichten
Details im PARLIS OF_869-9_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5440 entstanden aus Vorlage: OF 732/9 vom 14.04.2024
Betreff: Kurzzeitparkplätze Ginnheimer Landstraße 125 einrichten
Der Magistrat wird gebeten, in der Ginnheimer Landstraße 125 vor dem Ärztehaus und der Apotheke drei Kurzzeitparkplätze mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Mo.-Fr.) und von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr (Sa.) einzurichten. Die Situation vor Ort erfordert eine entsprechende Einrichtung, da für mobil eingeschränkte Personen das Parken in zweiter Reihe aufgrund des Fahrradweges und der Straßenbahnschienen nicht möglich ist. Ein behinderten gerechter Zugang ist gewährleistet. Begründung:
Die Verkehrssituation vor Ort erfordert eine Verbesserung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1842 Antrag vom 20.11.2024, OF 869/9
Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme