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Vorgartensatzung einhalten und Gehwegparken verhindern in der Gutzkowstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

03.11.2019

Antrag Ortsbeirat

Vorgartensatzung einhalten und Gehwegparken verhindern in der Gutzkowstraße

Details im PARLIS OF_1475-5_2019
22.11.2019

Anregung Ortsbeirat

Vorgartensatzung einhalten und Gehwegparken verhindern in der Gutzkowstraße

Details im PARLIS OM_5413_2019
16.03.2020

Stellungnahme des Magistrats

Vorgartensatzung einhalten und Gehwegparken verhindern in der Gutzkowstraße

Details im PARLIS ST_511_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5413 entstanden aus Vorlage: OF 1475/5 vom 03.11.2019

Betreff: Vorgartensatzung einhalten und Gehwegparken verhindern in der Gutzkowstraße
Der Magistrat wird gebeten, vor dem Eckgebäude Launitzstraße 28 in der Gutzkowstraße auf der Fahrbahn drei bis vier Längsparkplätze einzurichten. Gleichzeitig soll der Vorgartensatzung vor dem Gebäude Geltung verschafft werden.

Begründung:

Unter Raumnutzungsaspekten sind ganztägig nutzbare öffentliche Parkplätze in diesem Bereich sinnvoller als private Parkplätze, die nur einige Stunden pro Tag belegt sind. Zudem ragen die Fahrzeuge ständig in den engen Gehweg. Die Parkplätze sollen deshalb auf der sehr breiten Fahrbahn ausgewiesen werden. Die Vorgartensatzung gilt in ganz Frankfurt, einschließlich Sachsenhausen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 511
Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1