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Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen (III)

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

04.05.2018

Anregung Ortsbeirat

Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen

Details im PARLIS OM_3074_2018
10.08.2018

Stellungnahme des Magistrats

Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen

Details im PARLIS ST_1583_2018
02.11.2018

Anregung Ortsbeirat

Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen (II)

Details im PARLIS OM_3918_2018
16.09.2019

Stellungnahme des Magistrats

Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen (II)

Details im PARLIS ST_1830_2019
29.10.2019

Antrag Ortsbeirat

Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen (III)

Details im PARLIS OF_1463-5_2019
22.11.2019

Anregung Ortsbeirat

Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen (III)

Details im PARLIS OM_5404_2019
02.03.2020

Stellungnahme des Magistrats

Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen (III)

Details im PARLIS ST_394_2020
10.08.2020

Stellungnahme des Magistrats

Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen (III)

Details im PARLIS ST_1432_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5404 entstanden aus Vorlage: OF 1463/5 vom 29.10.2019

Betreff: Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße schaffen (III)
Vorgang: OM 3074/18 OBR 5; ST 1583/18; OM 3918/18 OBR 5; ST 1830/19 Der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil um die Übermittlung der in der Stellungnahme ST 1830 angeführten Wirkungsanalyse zu bitten und diese sodann an den Ortsbeirat 5 weiterzuleiten. Ferner wird der Magistrat gebeten, die Wirkungsanalyse kritisch zu überprüfen und ggf. eine eigene Wirkungsanalyse vorzunehmen.

Begründung:

Der Ortsbeirat 5 setzt sich für die Schaffung einer Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße ein. Dies vor dem Hintergrund, dass es derzeit nur mit erheblichem Umweg (siehe Abb. 1) von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend möglich ist, zur Babenhäuser Landstraße zu gelangen. Zudem ist die Auf- und Abfahrt der A 3, die zur Weiterfahrt auf die Babenhäuser Landstraße derzeit genutzt werden muss, gerade in den Berufsverkehrszeiten überlastet, was an dieser Stelle zu erheblicher Staubildung führt. Hier könnte ein kurzes Verbindungsstück Abhilfe schaffen (siehe Abb. 2). Der Magistrat hat hierzu mitgeteilt (ST 1583), dass die Zuständigkeiten bei Hessen Mobil und der Stadt Offenbach liegen. Auf Bitten des Ortsbeirates 5 hat der Magistrat sodann Kontakt mit Hessen Mobil aufgenommen. Hessen Mobil teilte daraufhin mit (siehe ST 1830), dass eine Netzanalyse verdeutlicht, dass die Zufahrt zu den Frankfurter Ortsteilen Sachsenhausen und Oberrad aus Richtung Norden über die A 661, Anschlussstelle Offenbach-Kaiserlei mit Weiterfahrt über die B 43 (Strahlenbergerstraße, Gerbermühlstraße) oder alternativ über die Anschlussstelle Offenbach-Taunusring und der Sprendlinger Landstraße zur Babenhäuser Landstraße erfolgen kann. Der Verkehr aus dem Bereich Offenbach kann ebenfalls die B 43 (Strahlenbergerstraße, Gerbermühlstraße) beziehungsweise die Sprendlinger Landstraße in Offenbach nutzen. Der Ortsbeirat 5 bezweifelt, dass ein Verkehrsfluss über die Anschlussstelle Taunusring und die Sprendlinger Landstraße nach Sachsenhausen stattfindet, da dies einen erheblichen Umweg darstellt und der Taunusring im Berufsverkehr stark belastet ist. Ferner merkt der Ortsbeirat 5 an, dass die Anschlussstelle Offenbach-Kaiserlei seit Jahren chronisch überlastet ist und eine deutliche Verbesserung nach dem Umbau des dortigen Kreisels zumindest bezweifelt werden kann. Abgesehen hiervon führen die genannten Routen dazu, dass Verkehr nach Sachsenhausen-Süd zunächst durch bewohntes Gebiet (Sachsenhausen-Nord, Offenbach, Oberrad) geführt wird, was verkehrs- und umweltpolitisch nicht sinnvoll erscheint. Vor diesem Hintergrund hat der Ortsbeirat 5 an der mitgeteilten Prognose seitens Hessen Mobil (ST 1830), dass lediglich 400 Kraftfahrzeuge die neu zu schaffende Anschlussstelle nutzen würden, Zweifel und bittet um eine kritische Prüfung seitens des Magistrates und Übermittlung der Prognose. Abb. 1 Abb. 2 Quelle der Karten: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3074
Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1583 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3918 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1830 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 394 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1432 Aktenzeichen: 66 0