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Mobilität im Ortsbezirk 1: Wann kommt endlich die Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Münchener Straße 33 bis 41?

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
120 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren1 Sitzung
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Idee
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Zusammenfassung

In diesem Antrag wird der Magistrat gebeten, die Planungen zur Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Münchener Straße 33 bis 41 vorzulegen. Die Umsetzung wird von Einzelhandel, Gastronomie und Verkehrsteilnehmenden seit zwei Jahren gefordert und ist von großer Bedeutung für die Verbesserung der Verkehrssituation im Bahnhofsviertel.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Seit Juni 2022 fordert der Ortsbeirat 1 die Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Münchener Straße im Bereich der Hausnummern 33 bis 41. Zuletzt hat der Magistrat in der Stellungnahme vom 22.05.2023, ST 1161, mitgeteilt, dass noch im 2. Quartal 2023 die Planungen dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Leider ist dies bisher nicht geschehen. Vor Ort ist auch nichts umgesetzt worden.

Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebten , dem Ortsbeirat 1 die Planungen zur Verkehrsneuordnung zeitnah vorzulegen und die baldmögliche terminliche Umsetzung zu benennen.

Begründung

Die in der Anregung an den Magistrat vom 21.06.2022, OM 2415, beschlossenen Ladezonen, Radbügel und außengastronomischen Flächen werden dringend gebraucht. Einzelhandel, Gastronomie und Verkehrsteilnehmende warten nun bereits seit zwei Jahren auf die Umsetzung. Gerade auf das Bahnhofsviertel sollte derzeit die allerhöchste Priorität gesetzt werden. Es handelt sich hier nicht um eine bauliche Umgestaltung, sondern lediglich Beschilderungs- und Markierungsarbeiten mit dem Ziel, die Gehwege freizuhalten, illegales Parken zu unterbinden und Platz für alle Verkehrsmittel zu schaffen. Es ist unverständlich, warum der Magistrat hierfür so viel Zeit benötigt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Juni 2022OFOF 489/1Neuordnung des ruhenden Verkehrs im Abschnitt Münchener Straße 33 bis 41Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 28. Juni 2022OMOM 2415Neuordnung des ruhenden Verkehrs im Abschnitt Münchener Straße 33 bis 41Direktanregung
  3. 14. Oktober 2022STST 2393Neuordnung des ruhenden Verkehrs im Abschnitt Münchener Straße 33 bis 41Stellungnahme
  4. 26. Mai 2023STST 1161Neuordnung des ruhenden Verkehrs im Abschnitt Münchener Straße 33 bis 41Stellungnahme
  5. 2. April 2024OFOF 1213/1Mobilität im Ortsbezirk 1: Wann kommt endlich die Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Münchener Straße 33 bis 41?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 23. April 2024Sie sind hier
    OMOM 5393Mobilität im Ortsbezirk 1: Wann kommt endlich die Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Münchener Straße 33 bis 41?
    Direktanregung
  7. 23. September 2024Antwort des Magistrats · nach 120 WochenSTST 1687Mobilität im Ortsbezirk 1: Wann kommt endlich die Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Münchener Straße 33 bis 41?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 32 · 03.09.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

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