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Mobilität im Ortsbezirk 1: Wann kommt endlich die Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Münchener Straße 33 bis 41?

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

28.06.2022

Anregung Ortsbeirat

Neuordnung des ruhenden Verkehrs im Abschnitt Münchener Straße 33 bis 41

Details im PARLIS OM_2415_2022
26.05.2023

Stellungnahme des Magistrats

Neuordnung des ruhenden Verkehrs im Abschnitt Münchener Straße 33 bis 41

Details im PARLIS ST_1161_2023
02.04.2024

Antrag Ortsbeirat

Mobilität im Ortsbezirk 1: Wann kommt endlich die Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Münchener Straße 33 bis 41?

Details im PARLIS OF_1213-1_2024
23.04.2024

Anregung Ortsbeirat

Mobilität im Ortsbezirk 1: Wann kommt endlich die Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Münchener Straße 33 bis 41?

Details im PARLIS OM_5393_2024
23.09.2024

Stellungnahme des Magistrats

Mobilität im Ortsbezirk 1: Wann kommt endlich die Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Münchener Straße 33 bis 41?

Details im PARLIS ST_1687_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5393 entstanden aus Vorlage: OF 1213/1 vom 02.04.2024

Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Wann kommt endlich die Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Münchener Straße 33 bis 41?
Vorgang: OM 2415/22 OBR 1; ST 1161/23 Seit Juni 2022 fordert der Ortsbeirat 1 die Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Münchener Straße im Bereich der Hausnummern 33 bis 41. Zuletzt hat der Magistrat in der Stellungnahme vom 22.05.2023, ST 1161, mitgeteilt, dass noch im 2. Quartal 2023 die Planungen dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Leider ist dies bisher nicht geschehen. Vor Ort ist auch nichts umgesetzt worden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebten, dem Ortsbeirat 1 die Planungen zur Verkehrsneuordnung zeitnah vorzulegen und die baldmögliche terminliche Umsetzung zu benennen.

Begründung:

Die in der Anregung an den Magistrat vom 21.06.2022, OM 2415, beschlossenen Ladezonen, Radbügel und außengastronomischen Flächen werden dringend gebraucht. Einzelhandel, Gastronomie und Verkehrsteilnehmende warten nun bereits seit zwei Jahren auf die Umsetzung. Gerade auf das Bahnhofsviertel sollte derzeit die allerhöchste Priorität gesetzt werden. Es handelt sich hier nicht um eine bauliche Umgestaltung, sondern lediglich Beschilderungs- und Markierungsarbeiten mit dem Ziel, die Gehwege freizuhalten, illegales Parken zu unterbinden und Platz für alle Verkehrsmittel zu schaffen. Es ist unverständlich, warum der Magistrat hierfür so viel Zeit benötigt. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2415
Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1161 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1687
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme