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Denkmalschutz für eine zusammengehörige Bebauung im Bertramsviertel

Vorlagentyp: OM
116 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 entstanden aus Vorlage: OF 710/9 vom 31.10.2019

Betreff: Denkmalschutz für eine zusammengehörige Bebauung im Bertramsviertel Im Stadtviertel zwischen Spenerstraße, Winterbachstraße, Eduard-Rüppell-Straße und Mechtildstraße und darüber hinaus besteht ein geschlossenes Stadtbild, in welchem in einzigartiger Weise Gebäude aus der Bauzeit von 1926 bis 1928 stehen. Die betroffenen rund 25 Gebäude sind mit einem meist sehr gut erhaltenen Walm-Tonnendach mit roten Bieberschwänzen als Hartbedeckung ausgeführt und verleihen dem Ensemble eine geschlossene Einzigartigkeit, die in Frankfurt am Main und anderswo ohne weiteres Beispiel ist. Aktuell besteht die große Gefahr, dass die aneinander angrenzenden und demselben Eigentümer gehörenden Gebäude Spenerstraße 17 und Mechtildstraße 38 im Jahr 2020 abgerissen werden und somit der einzigartige Charakter dieses Viertels zerstört würde. Eine Abrissgenehmigung soll bereits erteilt sein. Die hochbetagte Mieterin in der Spenerstraße 17 wurde bereits aufgefordert, sich eine andere Wohnung zu suchen. In dem Haus stehen seit Jahren zwei der vorhandenen drei Wohnungen leer. Die Neubauplanung ist noch nicht bekannt gemacht worden. In der heutigen Zeit dürfen die stadtplanerischen Fehler der 1960er- bis 1980er-Jahre in der Stadt Frankfurt am Main nicht wiederholt werden, indem städtebaulich wertvolle und baulich zusammengehörige einmalige Ensembles beseitigt werden. Der Magistrat wird daher gebeten, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße, Winterbachstraße, Eduard-Rüppell-Straße und Mechtildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 31. Oktober 2019Sie sind hier
    OMOM 5384Denkmalschutz für eine zusammengehörige Bebauung im Bertramsviertel
    Direktanregung
  2. 31. Oktober 2019OFOF 710/9Denkmalschutz für eine zusammengehörige Bebauung im BertramsviertelOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 29. August 2021OFOF 80/9Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17Ortsbeiratsantrag · SPD
  4. 29. August 2021OFOF 82/9Auftrag an den Ortsvorsteher wegen Erhaltung der Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 und zugehörigem EnsembleOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 30. August 2021OFOF 81/9Auftrag an den Ortsvorsteher wegen Erhaltung der Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 und zugehörigem EnsembleOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 30. August 2021OFOF 79/9Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17Ortsbeiratsantrag · CDU
  7. 9. September 2021OMOM 711Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17Direktanregung
  8. 21. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 116 WochenSTST 161Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17Stellungnahme
  9. 11. März 2022OFOF 218/9Denkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt EinzelschutzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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