Spielmöglichkeiten Im Mellsig schaffen!
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Bisheriger Verlauf
17.10.2019
31.10.2019
06.03.2020
26.02.2021
06.03.2020
26.02.2021
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5382 entstanden aus Vorlage: OF 705/9 vom 17.10.2019
Betreff: Spielmöglichkeiten Im Mellsig schaffen!
In der Wohnsiedlung der GWH Im Mellsig gibt es auf den Grünflächen zwischen den Häusern zwar kleine Spielecken und Sandkästen, diese sind aber in einem desolaten Zustand. Die Sandkästen sind zum Teil mit Gras zugewachsen ebenso die Wipptiere. Die Anwohnerinnen und Anwohner berichten von Katzenkot in den Sandkästen und dass der Sand schon lange nicht mehr erneuert worden sei. Der Spielplatz, der sich vor dem Wohnkomplex Hausnummer 41, 43 und 45 befindet, besteht aus einer Metallrutsche, die in einen fast leeren Sandkasten vor einer Hecke endet. Mehr als zwei Kinder können sich dort aufgrund der geringen Größe des Geländes kaum aufhalten. Auch den anderen Spiel- und Treffpunkten auf den Grünflächen zwischen den Häusern fehlen attraktive Spielmöglichkeiten. Der Magistrat wird gebeten, mit der GWH Kontakt aufzunehmen und darauf hinzuwirken, dass a) die vorhandenen Spielplätze erneuert und saniert werden; b) die Spielplätze regelmäßig gewartet werden; c) auf den vorhandenen Grünflächen zusätzlich weitere Spielgeräte aufgebaut u nd so die Spielmöglichkeiten der in diesen Häusern wohnenden Kinder verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 435 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 512 Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
38. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67 2