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Fehlender Kiosk, fehlender Smart-Markt und fehlender Treffpunkt in Eckenheim

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

08.04.2024

Antrag Ortsbeirat

Fehlender Kiosk, fehlender Smart-Markt und fehlender Treffpunkt in Eckenheim

Details im PARLIS OF_795-10_2024
23.04.2024

Anregung Ortsbeirat

Fehlender Kiosk, fehlender Smart-Markt und fehlender Treffpunkt in Eckenheim

Details im PARLIS OM_5377_2024
02.12.2024

Stellungnahme des Magistrats

Fehlender Kiosk, fehlender Smart-Markt und fehlender Treffpunkt in Eckenheim

Details im PARLIS ST_1991_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5377 entstanden aus Vorlage: OF 795/10 vom 08.04.2024

Betreff: Fehlender Kiosk, fehlender Smart-Markt und fehlender Treffpunkt in Eckenheim
Der Magistrat wird in Verbindung mit der Quartiersmanagerin sowie Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Anwohner gebeten, sich um die so nicht akzeptable Situation vor Ort am ehemaligen Kiosk zwischen Gesundheitszentrum und Haus der Begegnung in Eckenheim zu kümmern, mit dem umgehend umzusetzenden Ziel, sowohl einen Außentreffpunkt als auch Einkaufsmöglichkeiten dort zu ermöglichen.

Begründung:

Seit Monaten hat sich leider überhaupt nichts vor Ort positiv getan. Einkaufsmöglichkeiten und ein Außentreffpunkt fehlen dort. Die Stimmung der meist älteren, teils mobil eingeschränkten Anwohnerinnen und Anwohner in diesem Zusammenhang ist dementsprechend sehr angespannt bis schlecht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1991
Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-31