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Versetzung der Fahrradständer an der Ecke Eschersheimer Landstraße/EduardRüppellStraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

17.10.2019

Antrag Ortsbeirat

Versetzung der Fahrradständer an der Ecke Eschersheimer Landstraße/EduardRüppellStraße

Details im PARLIS OF_697-9_2019
31.10.2019

Anregung Ortsbeirat

Versetzung der Fahrradständer an der Ecke Eschersheimer Landstraße/EduardRüppellStraße

Details im PARLIS OM_5376_2019
20.03.2020

Stellungnahme des Magistrats

Versetzung der Fahrradständer an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Eduard-Rüppell-Straße

Details im PARLIS ST_607_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5376 entstanden aus Vorlage: OF 697/9 vom 17.10.2019

Betreff: Versetzung der Fahrradständer an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Eduard-Rüppell-Straße Fußgänger und Radfahrer werden an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Eduard-Rüppell-Straße vor und nach dem Überqueren des Zebrastreifens sowohl in nördliche als auch in südliche Richtung massiv beeinträchtigt durch die im Weg platzierten Fahrradständer neben der Glascontaineranlage. Insbesondere nach dem Anhalten der Stadtbahn an der Haltestelle "Dornbusch" kommen die den südlichen Aus- bzw. Übergang benutzenden Fußgängerströme an dieser Stelle in Konflikt untereinander und mit Fahrradfahrern beim Ausweichen vor den Fahrradständern, die im Wege stehen. Die beigefügten zwei Fotos mögen das Problem veranschaulichen. Der Magistrat wird daher dringend gebeten, durch ein Versetzen der Fahrradständer die Situation, die von Anliegern und Anwohnern beklagt wird, zu entschärfen. ... Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 607

Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

38. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2