Rotlicht-Blitzer am Fußgängerüberweg zum Eisernen Steg für Pkw installieren
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Bisheriger Verlauf
28.02.2024
15.03.2024
19.08.2024
Antrag Ortsbeirat
Rotlicht-Blitzer am Fußgängerüberweg zum Eisernen Steg für Pkw installieren
Details im PARLIS OF_1051-5_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Rotlicht-Blitzer am Fußgängerüberweg zum Eisernen Steg für Pkw installieren
Details im PARLIS OM_5336_2024Stellungnahme des Magistrats
Rotlicht-Blitzer am Fußgängerüberweg zum Eisernen Steg für Pkw installieren
Details im PARLIS ST_1537_202428.02.2024
Antrag Ortsbeirat
Rotlicht-Blitzer am Fußgängerüberweg zum Eisernen Steg für Pkw installieren
Details im PARLIS OF_1051-5_202415.03.2024
Anregung Ortsbeirat
Rotlicht-Blitzer am Fußgängerüberweg zum Eisernen Steg für Pkw installieren
Details im PARLIS OM_5336_202419.08.2024
Stellungnahme des Magistrats
Rotlicht-Blitzer am Fußgängerüberweg zum Eisernen Steg für Pkw installieren
Details im PARLIS ST_1537_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5336 entstanden aus Vorlage: OF 1051/5 vom 28.02.2024
Betreff: Rotlicht-Blitzer am Fußgängerüberweg zum Eisernen Steg für Pkw installieren
Der Magistrat wird gebeten, am Fußgängerüberweg des südlichen Mainufers zum Eisernen Steg an der Ampel für Pkws ein Blitzer zu installieren, um ein Überfahren bei Rot zu ahnden. Begründung:
Pkw missachten am südlichen Mainufer an der Ampelanlage Eiserner Steg häufig das Haltesignal Rot. Dieser Fußgängerüberweg ist als direkte Verbindung zum Römerberg stark frequentiert. Des Öfteren kommt es hier zu Beinaheunfällen. Um diese Unfallgefahr zu entschärfen, ist es angebracht, Blitzer an den Pkw-Ampeln anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1537
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1