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Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.10.2019

Antrag Ortsbeirat

Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11

Details im PARLIS OF_618-11_2019
28.10.2019

Anregung Ortsbeirat

Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11

Details im PARLIS OM_5316_2019
24.01.2020

Stellungnahme des Magistrats

Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11

Details im PARLIS ST_131_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5316 entstanden aus Vorlage: OF 618/11 vom 13.10.2019

Betreff: Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im
Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend den Grundprinzipien der europäischen Richtlinie zur Luftqualitätsüberwachung weitere Passivsammler für NOx-Messungen im Ortsbezirk zu installieren. Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch sind weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße/Ecke Cassellastraße und Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße zu installieren. Die genauen Aufstellungsorte sind vorab mit dem Ortsbeirat abzustimmen.

Begründung:

Messungen der Luftschadstoffe im Allgemeinen und der NOx-Werte im Besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung luftqualitätsverbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu kontrollieren, ist es dringend erforderlich, das Netz der Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die Belastung offensichtlich ist. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 131 Aktenzeichen: 79 2