Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im
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Bisheriger Verlauf
13.10.2019
28.10.2019
24.01.2020
Antrag Ortsbeirat
Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11
Details im PARLIS OF_618-11_2019Ortsbeirat Magistratsvorlage
Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11
Details im PARLIS OM_5316_2019Stellungnahme des Magistrats
Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11
Details im PARLIS ST_131_202013.10.2019
Antrag Ortsbeirat
Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11
Details im PARLIS OF_618-11_201928.10.2019
Anregung Ortsbeirat
Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11
Details im PARLIS OM_5316_201924.01.2020
Stellungnahme des Magistrats
Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11
Details im PARLIS ST_131_2020S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5316 entstanden aus Vorlage: OF 618/11 vom 13.10.2019
Betreff: Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im
Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend den Grundprinzipien der europäischen Richtlinie zur Luftqualitätsüberwachung weitere Passivsammler für NOx-Messungen im Ortsbezirk zu installieren. Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch sind weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße/Ecke Cassellastraße und Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße zu installieren. Die genauen Aufstellungsorte sind vorab mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung:
Messungen der Luftschadstoffe im Allgemeinen und der NOx-Werte im Besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung luftqualitätsverbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu kontrollieren, ist es dringend erforderlich, das Netz der Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die Belastung offensichtlich ist. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 131 Aktenzeichen: 79 2