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Belieferung des REWESupermarkts in der Eisernen Hand

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

29.02.2024

Antrag Ortsbeirat

Belieferung des REWESupermarkts in der Eisernen Hand

Details im PARLIS OF_670-3_2024
14.03.2024

Anregung Ortsbeirat

Belieferung des REWESupermarkts in der Eisernen Hand

Details im PARLIS OM_5315_2024
01.07.2024

Stellungnahme des Magistrats

Belieferung des REWESupermarkts in der Eisernen Hand

Details im PARLIS ST_1332_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5315 entstanden aus Vorlage: OF 670/3 vom 29.02.2024

Betreff: Belieferung des REWE-Supermarkts in der Eisernen Hand Der Magistrat wird gebeten, vor der Eisernen Hand 15 bis 17 Poller anzubringen , damit der Lieferverkehr zum gegenüberliegenden REWE-Supermarkt in der Eisernen Hand 18 bis 20 gewährleistet werden kann. Außerdem sollen auf dem Parkplatz rechts vor der Lieferzufahrt Fahrradständer aufgestellt werden, damit es den Lieferfahrzeugen möglich ist, in die Einfahrt rechts einzubiegen.

Begründung:

Die Eiserne Hand ist eine enge Einbahnstraße, der REWE ein kleiner Supermarkt mit wenig Lagermöglichkeiten, der mindestens dreimal am Tag, häufig aber bis zu fünfmal am Tag, beliefert wird. Seitdem die Baustelle vor der Eisernen Hand 15 bis 17 entfernt wurde, parken dort trotz absolutem Halteverbot häufig Autos. Der erste Lieferwagen am frühen Morgen kam nun häufig wegen der parkenden Autos nicht durch. Abschleppen ist aufwendig und dauert, während in der engen Straße Verkehrschaos herrscht. Daher sollen auf dem Bürgersteig vor der Eisernen Hand 15 bis 17 Poller aufgestellt werden, damit das Parken dort unmöglich wird. Außerdem parken auf dem letzten Parkplatz rechts vor der Lieferzufahrt häufig Autos so weit in die Einfahrt hinein, dass das Lieferfahrzeug nicht auf den Hof einbiegen kann. Da es an Fahrradabstellplätzen vor dem REWE mangelt, sollten dort Fahrradbügel angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1332
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1