Wartehäuschen für alle Bushaltestellen in der Holzhausenstraße
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Bisheriger Verlauf
21.02.2024
14.03.2024
23.09.2024
Antrag Ortsbeirat
Haltestellenhäuschen für alle Bushaltestellen in der Holzhausenstraße
Details im PARLIS OF_656-3_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Wartehäuschen für alle Bushaltestellen in der Holzhausenstraße
Details im PARLIS OM_5307_2024Stellungnahme des Magistrats
Wartehäuschen für alle Bushaltestellen in der Holzhausenstraße
Details im PARLIS ST_1680_202421.02.2024
Antrag Ortsbeirat
Haltestellenhäuschen für alle Bushaltestellen in der Holzhausenstraße
Details im PARLIS OF_656-3_202414.03.2024
Anregung Ortsbeirat
Wartehäuschen für alle Bushaltestellen in der Holzhausenstraße
Details im PARLIS OM_5307_202423.09.2024
Stellungnahme des Magistrats
Wartehäuschen für alle Bushaltestellen in der Holzhausenstraße
Details im PARLIS ST_1680_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5307 entstanden aus Vorlage: OF 656/3 vom 21.02.2024
Betreff: Wartehäuschen für alle Bushaltestellen in der Holzhausenstraße
Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle in der Holzhausenstraße zwischen Eysseneckstraße und Eschersheimer Landstraße in Richtung Goethe-Universität mit einem kleinem Wartehäuschen auszustatten. Begründung:
Die Wetterverhältnisse, Starkregen und Stürme, machen es notwendig, überall ein Wartehäuschen aufzustellen. Für einen servicefreundlichen ÖPNV sollte das selbstverständlich sein. Falls Leitungen im Weg sind, kann dort ein kleineres Wartehäuschen aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1680
Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1