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Fahrradbügel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.02.2024

Antrag Ortsbeirat

Fahrradbu ̈gel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42

Details im PARLIS OF_655-3_2024
14.03.2024

Anregung Ortsbeirat

Fahrradbügel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42

Details im PARLIS OM_5306_2024
19.08.2024

Stellungnahme des Magistrats

Fahrradbügel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42

Details im PARLIS ST_1529_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5306 entstanden aus Vorlage: OF 655/3 vom 21.02.2024

Betreff: Fahrradbügel in der Neuhofstraße vor dem Haus Neuhofstraße 42
Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel inklusive zwei Stellplätzen für Lastenfahrräder auf zwei Parkplätzen vor dem Haus Neuhofstraße 42 im Mindestabstand von 70 Zentimetern zu installieren. Bei den äußeren Fahrradbügeln ist eine Abstandssicherung vorzusehen.

Begründung:

Die Fahrradständer an den Ecken Weberstraße und Gluckstraße sind in der Regel belegt und in den Hausdurchgängen und an den Zäunen sind immer mehr Fahrräder abgestellt. Dazu kommen vermehrt Gäste mit Fahrrädern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1529
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme