Errichtung gesicherter Fußgängerübergänge im Brückenviertel
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Bisheriger Verlauf
25.08.2019
25.10.2019
07.02.2020
Antrag Ortsbeirat
Errichtung gesicherter Fußgängerübergänge im Brückenviertel
Details im PARLIS OF_1382-5_2019Ortsbeirat Magistratsvorlage
Errichtung gesicherter Fußgängerübergänge im Brückenviertel
Details im PARLIS OM_5277_2019Stellungnahme des Magistrats
Errichtung gesicherter Fußgängerübergänge im Brückenviertel
Details im PARLIS ST_239_202025.08.2019
Antrag Ortsbeirat
Errichtung gesicherter Fußgängerübergänge im Brückenviertel
Details im PARLIS OF_1382-5_201925.10.2019
Anregung Ortsbeirat
Errichtung gesicherter Fußgängerübergänge im Brückenviertel
Details im PARLIS OM_5277_201907.02.2020
Stellungnahme des Magistrats
Errichtung gesicherter Fußgängerübergänge im Brückenviertel
Details im PARLIS ST_239_2020S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5277 entstanden aus Vorlage: OF 1382/5 vom 25.08.2019
Betreff: Errichtung gesicherter Fußgängerübergänge im Brückenviertel
Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, inwieweit im Bereich der sogenannten "Fünffingerkreuzung" Schifferstraße - Am Affentorplatz, Schifferstraße - Gutzkowstraße, Schifferstraße - Martin-May-Straße (siehe Abb. 1) Fußgängerüberwege für Anwohner und Passanten geschaffen werden können. Abb. 1 (Google-Maps) Begründung:
Anwohner und Passanten der sogenannten "Fünffingerkreuzung" Schifferstraße - Am Affentorplatz, Schifferstraße - Gutzkowstraße, Schifferstraße - Martin-May-Straße (siehe Abb. 2) haben keine Möglichkeit, diesen Bereich ohne Gefahr oder weite Umwege zu überqueren. Abb. 2 (privat) Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen ist dies ein unhaltbarer Zustand, zumal sich gerade hier mehrere medizinische Praxen befinden, die gerade von dieser Personengruppe aufgesucht werden. Wir fordern den Magistrat auf, durch die Einrichtung eines gesicherten Fußgängerüberweges an der o. g. Stelle Abhilfe zu schaffen. Das Argument, dass in Tempo-30-Zonen für gewöhnlich auf Fußgängerüberwege verzichtet werden kann, greift in diesem Fall aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht. Sollten zu diesem Zweck Fahrradbügel u. Ä. zu entfernen sein, so lassen sich für diese gewiss an anderer Stelle in unmittelbarer Nähe angemessene Ausweichstandorte finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 239
Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1