Ampelschaltung Ecke Hügelstraße/Eckenheimer Landstraße ändern
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Bisheriger Verlauf
07.10.2019
22.10.2019
07.02.2020
Antrag Ortsbeirat
Ampelschaltung Ecke Hügelstraße/Eckenheimer Landstraße ändern
Details im PARLIS OF_835-10_2019Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ampelschaltung Ecke Hügelstraße/Eckenheimer Landstraße ändern
Details im PARLIS OM_5231_2019Stellungnahme des Magistrats
Ampelschaltung Ecke Hügelstraße/Eckenheimer Landstraße ändern
Details im PARLIS ST_217_202007.10.2019
Antrag Ortsbeirat
Ampelschaltung Ecke Hügelstraße/Eckenheimer Landstraße ändern
Details im PARLIS OF_835-10_201922.10.2019
Anregung Ortsbeirat
Ampelschaltung Ecke Hügelstraße/Eckenheimer Landstraße ändern
Details im PARLIS OM_5231_201907.02.2020
Stellungnahme des Magistrats
Ampelschaltung Ecke Hügelstraße/Eckenheimer Landstraße ändern
Details im PARLIS ST_217_2020S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5231 entstanden aus Vorlage: OF 835/10 vom 07.10.2019
Betreff: Ampelschaltung Ecke Hügelstraße/Eckenheimer Landstraße ändern
Der Magistrat wird gebeten, die Ampel auf der Eckenheimer Landstraße (in südlicher Richtung) parallel mit der Grünphase der Fußgängerampel auf der Hügelstraße zu schalten. Begründung:
Im Verlauf der Ortsbegehung des Ortsbeirates am 13.09.2019 wurde von Radfahrerinnen und Radfahrern darauf hingewiesen, dass auf der Kreuzung Hügelstraße/ Eckenheimer Landstraße/Engelthaler Straße die gleichzeitige Grünphase mit den die Eckenheimer Landstraße nordwärts fahrenden Kraftfahrzeugen sehr häufig zu gefährlichen Situationen mit diesen führt. In die Hügelstraße linksabbiegende Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer missachten insbesondere die Vorfahrt von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern, welche die Eckenheimer Landstraße in südliche Richtung befahren. Eine Gleichschaltung der auf der Eckenheimer Landstraße nur für Radfahrende vorhandenen Ampel in südliche Richtung mit der Fußgängerampel auf der Hügelstraße könnte ohne großen Aufwand diese Gefährdungen beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 217 Aktenzeichen: 32 1