Bauvorhaben Camberger Straße 21: Zugang zur Baustelle nicht durch das Wohngebiet führen
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Bisheriger Verlauf
16.02.2024
05.03.2024
17.06.2024
Antrag Ortsbeirat
Bauvorhaben Camberger Straße 21: Zugang zur Baustelle nicht durch das Wohngebiet führen
Details im PARLIS OF_1169-1_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Bauvorhaben Camberger Straße 21: Zugang zur Baustelle nicht durch das Wohngebiet führen
Details im PARLIS OM_5225_2024Stellungnahme des Magistrats
Bauvorhaben Camberger Straße 21: Zugang zur Baustelle nicht durch das Wohngebiet führen
Details im PARLIS ST_1237_202416.02.2024
Antrag Ortsbeirat
Bauvorhaben Camberger Straße 21: Zugang zur Baustelle nicht durch das Wohngebiet führen
Details im PARLIS OF_1169-1_202405.03.2024
Anregung Ortsbeirat
Bauvorhaben Camberger Straße 21: Zugang zur Baustelle nicht durch das Wohngebiet führen
Details im PARLIS OM_5225_202417.06.2024
Stellungnahme des Magistrats
Bauvorhaben Camberger Straße 21: Zugang zur Baustelle nicht durch das Wohngebiet führen
Details im PARLIS ST_1237_2024 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5225 entstanden aus Vorlage: OF 1169/1 vom 16.02.2024
Betreff: Bauvorhaben Camberger Straße 21: Zugang zur Baustelle nicht durch das Wohngebiet führen
Der Magistrat wird gebeten, sicherstellen zu lassen, dass die Zufahrt und Abfahrt zur Baustelle des Bauvorhabens in der Camberger Straße 21 (ehemaliges Autohaus) als auch der offizielle Einlass und Auslass der Bauarbeitenden über die Rampe der Camberger Brücke und nicht durch das Wohngebiet über die Weilburger Straße erfolgen. Begründung:
Anwohnende befürchten erheblichen Baustellenverkehr in der Tempo-30-Zone der Weilburger Straße. Ein Befahren der Weilburger Straße mit schweren Baufahrzeugen ist auch aufgrund der kürzlichen Straßenerneuerung unbedingt zu vermeiden. Auch sollen keine Kleinbusse mit Bauarbeitenden in der Weilburger Straße halten, sondern ebenfalls die Camberger Straße als direkten Zugang auf das Baustellengelände nutzen. Bisher kam es bereits zur gelegentlichen Nutzung des Zugangs durch das Wohngebiet, weil Zäune zwischen den Grundstücken noch nicht entfernt worden waren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1237
Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1