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Sicherheitsdienst für das Schulgelände der Weißfrauenschule/Karmeliterschule etablieren

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
29 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, einen regelmäßigen Sicherheitsdienst für das Schulgelände der Weißfrauenschule und Karmeliterschule einzurichten, um die Sicherheit der dort aufhaltenden Kinder und Familien sowie des Lehrpersonals zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da das Umfeld der Schulen im Bahnhofsviertel besondere Herausforderungen mit sich bringt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, für das Schulgelände der Weißfrauenschule und Karmeliterschule einen regelmäßigen eigenen Sicherheitsdienst zu ermöglichen. Dieser hat zum Ziel, speziell die Sicherheit der Kinder und Familien, die sich dort aufhalten, sowie des Lehrpersonals und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nachmittagsbetreuungsangebote zu gewährleisten. Auf diesem Weg können Schulhausverwalter und pädagogisches Personal entlastet werden, um sich um ihre eigentlichen Aufgaben kümmern zu können. Das Schulgelände ist aktuell der einzige teilöffentliche Platz im Bahnhofsviertel, an dem Kinder sich aufhalten können. Die genauen Zeiten sind mit den Schulen abzustimmen.

Begründung

Der Standort und das Umfeld der Schulen und des Schulgeländes im Bahnhofsviertel sind in Frankfurt einzigartig und begründen die Notwendigkeit eines eigenen Sicherheitsdienstes. Selbst während der Schulzeit verschaffen sich Suchterkrankte Zugang zum Areal zum Konsumieren oder für einen Aufenthalt. Nach Schulschluss verstärkt sich das noch: Betrunkene, Kneipengänger, Obdachlose, Kriminelle, Suchterkrankte, Personen, die mit Betäubungsmitteln Geschäfte machen, versuchen das Areal zu übernehmen, wenn nicht die Schultore fest verriegelt sind - und selbst das verhindert das Eindringen oft nicht. In den Morgenstunden müssen dann täglich erstmal benutzte Spritzen, zerbrochene Flaschen, benutzte Präservative zum Schutz der Kinder eingesammelt werden. Eine außerschulische Schulhofnutzung als Quartiersplatz für Kinder ist ohne einen regelmäßigen Einsatz eines Sicherheitsdienstes nicht möglich. Mit einem solchen Sicherheitsdienst würden die infrastrukturellen Bedingungen für insbesondere die außerschulische Nutzung von Teilen des Schulgeländes als Quartiersplatz verbessert werden und es externen Akteurinnen und Akteuren ermöglicht, auf dem Schulgelände Angebote für Kinder und Familien durchzuführen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Februar 2024OFOF 1164/1Sicherheitsdienst für das Schulgelände der Weißfrauenschule/Karmeliterschule etablierenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 5. März 2024Sie sind hier
    OMOM 5223Sicherheitsdienst für das Schulgelände der Weißfrauenschule/Karmeliterschule etablieren
    Direktanregung
  3. 9. September 2024Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1657Sicherheitsdienst für das Schulgelände der Weißfrauenschule/Karmeliterschule etablierenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 31 · 02.07.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 32 · 03.09.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-3

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