Niddastraße/Ecke Düsseldorfer Straße: Entwässerung gewährleisten, Abflüsse instand setzen
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Entwässerung an der Niddastraße/Ecke Düsseldorfer Straße zu verbessern, um die Bildung von Wasserlachen zu verhindern. Dies ist notwendig, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten, insbesondere bei starkem Regen und im Winter.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Entwässerung auf der Niddastraße/ Ecke Düsseldorfer Straße auf Höhe der ehemaligen Sparkassenfiliale instand setzen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, dass in Zukunft dort das Regenwasser ordentlich abfließen kann und es nicht zur Bildung großer Wasserlachen kommt.
Begründung
Nach starken Regenfällen kommt es regelmäßig vor, dass sich auf der Niddastraße/Ecke Düsseldorfer Straße auf Höhe der ehemaligen Sparkassenfiliale eine große Wasserlache bildet. Der dort stark frequentierte Zebrastreifen ist dann nur noch in Teilen nutzbar. Im Winter könnte das stehende Wasser sogar noch gefrieren und dann zu einer Gefahrenstelle werden. Es ist also dringend geboten, dass dort eine Lösung gefunden wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Februar 2024OFOF 1163/1Niddastraße Ecke Düsseldorfer Straße: Entwässerung gewährleisten, Abflüsse instand setzenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. März 2024Sie sind hierOMOM 5222Niddastraße/Ecke Düsseldorfer Straße: Entwässerung gewährleisten, Abflüsse instand setzenDirektanregung
- 21. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1285Niddastraße/Ecke Düsseldorfer Straße: Entwässerung gewährleisten, Abflüsse instand setzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0