Niddastraße/Ecke Düsseldorfer Straße: Entwässerung gewährleisten, Abflüsse instand setzen
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
13.02.2024
05.03.2024
21.06.2024
Antrag Ortsbeirat
Niddastraße Ecke Düsseldorfer Straße: Entwässerung gewährleisten, Abflüsse instand setzen
Details im PARLIS OF_1163-1_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Niddastraße/Ecke Düsseldorfer Straße: Entwässerung gewährleisten, Abflüsse instand setzen
Details im PARLIS OM_5222_2024Stellungnahme des Magistrats
Niddastraße/Ecke Düsseldorfer Straße: Entwässerung gewährleisten, Abflüsse instand setzen
Details im PARLIS ST_1285_202413.02.2024
Antrag Ortsbeirat
Niddastraße Ecke Düsseldorfer Straße: Entwässerung gewährleisten, Abflüsse instand setzen
Details im PARLIS OF_1163-1_202405.03.2024
Anregung Ortsbeirat
Niddastraße/Ecke Düsseldorfer Straße: Entwässerung gewährleisten, Abflüsse instand setzen
Details im PARLIS OM_5222_202421.06.2024
Stellungnahme des Magistrats
Niddastraße/Ecke Düsseldorfer Straße: Entwässerung gewährleisten, Abflüsse instand setzen
Details im PARLIS ST_1285_2024 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5222 entstanden aus Vorlage: OF 1163/1 vom 13.02.2024
Betreff: Niddastraße/Ecke Düsseldorfer Straße: Entwässerung gewährleisten, Abflüsse instand setzen
Der Magistrat wird gebeten, die Entwässerung auf der Niddastraße/ Ecke Düsseldorfer Straße auf Höhe der ehemaligen Sparkassenfiliale instand setzen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, dass in Zukunft dort das Regenwasser ordentlich abfließen kann und es nicht zur Bildung großer Wasserlachen kommt. Begründung:
Nach starken Regenfällen kommt es regelmäßig vor, dass sich auf der Niddastraße/Ecke Düsseldorfer Straße auf Höhe der ehemaligen Sparkassenfiliale eine große Wasserlache bildet. Der dort stark frequentierte Zebrastreifen ist dann nur noch in Teilen nutzbar. Im Winter könnte das stehende Wasser sogar noch gefrieren und dann zu einer Gefahrenstelle werden. Es ist also dringend geboten, dass dort eine Lösung gefunden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1285
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0