Den Paulsplatz erhalten - Bebauung verhindern
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Bisheriger Verlauf
15.02.2024
05.03.2024
22.07.2024
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Den Paulsplatz erhalten - Bebauung verhindern
Details im PARLIS OM_5219_2024Stellungnahme des Magistrats
„Den Paulsplatz erhalten - Bebauung verhindern“
Details im PARLIS ST_1407_202415.02.2024
05.03.2024
22.07.2024
Stellungnahme des Magistrats
„Den Paulsplatz erhalten - Bebauung verhindern“
Details im PARLIS ST_1407_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5219 entstanden aus Vorlage: OF 1160/1 vom 15.02.2024
Betreff: Den Paulsplatz erhalten - Bebauung verhindern
Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Paulsplatz als Platz erhalten bleibt und nicht bebaut wird. Eine Bebauung durch beispielsweise ein Haus der Demokratie darf nicht erfolgen. Begründung:
Seit einiger Zeit wird in Frankfurt über ein Haus der Demokratie diskutiert. Zuletzt wurde dazu eine Stabsstelle gegründet und die Debatte um die Art und Weise, wie und wo das Haus der Demokratie entstehen soll, hat wieder an Fahrt aufgenommen. Der Paulsplatz wurde immer wieder als möglicher Standort eines Neubaus diskutiert. Der Paulsplatz ist jedoch einer der wenigen schönen und belebten Plätze der Innenstadt. Im Sommer ist er ein beliebter Treffpunkt für Frankfurter und Touristen, da die dortige Gastronomie zum Verweilen einlädt. Außerdem wird der Platz für zahlreiche Veranstaltungen als Fläche benötigt und genutzt. So finden dort immer wieder Demonstrationen oder Versammlungen zu besonderen Anlässen statt. Im Dezember findet dort u. a. der traditionelle Weihnachtsmarkt statt. Der Platz als Ort, wo sich Menschen treffen, wo Demokratie schon jetzt gelebt wird, sollte in der jetzigen Form erhalten bleiben. Auch ist es schwer vermittelbar, wenn durch einen Neubau noch mehr innenstädtischer Raum versiegelt werden würde. In Zeiten des Klimawandels und der damit einhergehenden Erhitzung der Innenstadt in den Sommermonaten muss jeder Baum erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1407
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme