Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Es gibt nichts Gutes - außer man tut es: Das illegale Befahren und Parken am und auf dem Opernplatz endlich beenden

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.03.2023

Anregung Ortsbeirat

Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin an der Alten Oper - Illegale Abkürzungsstrecke für Autofahrende sperren

Details im PARLIS OM_3763_2023
16.10.2023

Stellungnahme des Magistrats

Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin an der Alten Oper - Illegale Abkürzungsstrecke für Autofahrende sperren

Details im PARLIS ST_2127_2023
16.02.2024

Antrag Ortsbeirat

Es gibt nichts Gutes - außer man tut es: Das illegale Befahren und Parken am und auf dem Opernplatz endlich beenden

Details im PARLIS OF_1156-1_2024
05.03.2024

Anregung Ortsbeirat

Es gibt nichts Gutes - außer man tut es: Das illegale Befahren und Parken am und auf dem Opernplatz endlich beenden

Details im PARLIS OM_5217_2024
17.06.2024

Stellungnahme des Magistrats

Es gibt nichts Gutes - außer man tut es: Das illegale Befahren und Parken am und auf dem Opernplatz endlich beenden

Details im PARLIS ST_1240_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5217 entstanden aus Vorlage: OF 1156/1 vom 16.02.2024

Betreff: Es gibt nichts Gutes - außer man tut es: Das illegale Befahren und Parken am und auf dem Opernplatz endlich beenden
Vorgang: OM 3763/23 OBR 1; ST 2127/23 Bereits 2023 fand ein Ortstermin mit den beteiligten Ämtern und dem Ortsbeirat auf dem Opernplatz zum illegalen Abkürzen zahlreicher Pkw zwischen Opernplatz und Hochstraße statt. Der Magistrat wollte dem Hotelbetreiber noch eine weitere Frist zur Beseitigung der gefährlichen Situation einräumen. Die unhaltbaren Zustände haben sich jedoch bis heute nicht verbessert. Dies vorangestellt, wird der Magistrat dringend gebeten, die in der Stellungnahme vom 16.10.2023, ST 2127, angesprochenen Maßnahmen nunmehr endlich zügig umsetzen zu lassen.

Begründung:

Zunahme des illegalen Parkens im Zufahrtsbereich: Seit dem Ortstermin, wie in der Stellungnahme vom 16.10.2023, ST 2127, dokumentiert, hat das Beparken des illegalen Zufahrtsbereichs sogar noch weiter zugenommen. Diese unerwünschte Entwicklung erfordert eine sofortige Reaktion seitens der Stadt, um weitere Beeinträchtigungen zu verhindern. Störung und Gefährdung von Fuß- und Radverkehr: Das illegale Befahren und Parken beeinträchtigt nicht nur den Fuß- und Radverkehr, sondern stellt auch eine akute Gefahr dar. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist durch diese Praktiken ernsthaft gefährdet und erfordert daher eine schnelle und dauerhafte Lösung. Die zeitnahe Umsetzung der in der Stellungnahme vom 16.10.2023, ST 2127, vorgeschlagenen Maßnahmen ist unumgänglich, um die Situation vor Ort zu verbessern und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3763
Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2127 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1240
Beratung im Ortsbeirat: 1