Schwanheim: Erhöhung der Sicherheit von motorisierten Zweiradfahrern auf der Leunastraße (südlicher Teil)
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Bisheriger Verlauf
17.02.2024
05.03.2024
17.06.2024
Antrag Ortsbeirat
Schwanheim: Erhöhung der Sicherheit von motorisierten Zweiradfahrern auf der Leunastraße (südlicher Teil)
Details im PARLIS OF_951-6_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Schwanheim: Erhöhung der Sicherheit von motorisierten Zweiradfahrern auf der Leunastraße (südlicher Teil)
Details im PARLIS OM_5210_2024Stellungnahme des Magistrats
Schwanheim: Erhöhung der Sicherheit von motorisierten Zweiradfahrern auf der Leunastraße (südlicher Teil)
Details im PARLIS ST_1222_202417.02.2024
Antrag Ortsbeirat
Schwanheim: Erhöhung der Sicherheit von motorisierten Zweiradfahrern auf der Leunastraße (südlicher Teil)
Details im PARLIS OF_951-6_202405.03.2024
Anregung Ortsbeirat
Schwanheim: Erhöhung der Sicherheit von motorisierten Zweiradfahrern auf der Leunastraße (südlicher Teil)
Details im PARLIS OM_5210_202417.06.2024
Stellungnahme des Magistrats
Schwanheim: Erhöhung der Sicherheit von motorisierten Zweiradfahrern auf der Leunastraße (südlicher Teil)
Details im PARLIS ST_1222_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5210 entstanden aus Vorlage: OF 951/6 vom 17.02.2024
Betreff: Schwanheim: Erhöhung der Sicherheit von motorisierten Zweiradfahrern auf der Leunastraße (südlicher Teil)
Die südliche Leunastraße ist eine innerörtliche Straße mit zusätzlicher Beschilderung für eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Diese wird kaum eingehalten. Die doppelte Geschwindigkeit ist eher die Regel als die Ausnahme. Die Verbindung stellt einen der beiden legalen Wege für Mopeds und Roller ("50er") zwischen den südlichen Stadtteilen und Höchst dar. Waghalsige Überholmanöver mit stark überhöhter Geschwindigkeit gefährden an dieser Stelle Zweiradfahrer wie auch den jeweiligen Gegenverkehr massiv. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf der südlichen Leunastraße zwischen Leunabrücke und Anbindung zur B 40 einen fest installierten Geschwindigkeitskontrollabschnitt einzurichten, um so die Einhaltung der Geschwindigkeit von 50 km/h sicherzustellen, um motorisierten Zweiradfahrern eine sichere Verbindung von den südlichen Stadtteilen nach Höchst anbieten zu können. Begründung:
Der zweite legal für diese Fahrzeuggruppe zu nutzende Mainübergang ist die Schwanheimer Brücke, eine Straße mit zwei Fahrspuren je Richtung und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Auch an dieser Stelle wird die Höchstgeschwindigkeit massiv überschritten, was diese Alternative noch gefährlicher macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1222 Aktenzeichen: 32-1