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Alibibegrünung - Verstoß gegen die Vorgartensatzung?

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

05.09.2019

Antrag Ortsbeirat

Alibibegrünung - Verstoß gegen die Vorgartensatzung?

Details im PARLIS OF_729-3_2019
19.09.2019

Anregung Ortsbeirat

Alibibegrünung - Verstoß gegen die Vorgartensatzung?

Details im PARLIS OM_5209_2019
17.01.2020

Stellungnahme des Magistrats

Alibibegrünung - Verstoß gegen die Vorgartensatzung?

Details im PARLIS ST_49_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5209 entstanden aus Vorlage: OF 729/3 vom 05.09.2019

Betreff: Alibibegrünung - Verstoß gegen die Vorgartensatzung?
Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorgartensatzung im Hinblick auf Alibibegrünungen durch sogenannte "Steingärten" klar zu definieren und durchzusetzen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass diese Art von Alibibegrünung vermehrt eingesetzt wird? 2. Entspricht diese Art der spärlichen Begrünung der Vorgartensatzung? Wenn nicht, was gedenkt der Magistrat dagegen zu tun?

Begründung:

Im Nordend greift eine Alibibegrünung durch sogenannte "Steingärten" um sich. Bei den spärlichen Pflanzungen kann kaum noch von begrünten Vorgärten die Rede sein. Konkrete Beispiele im Nordend sind zu finden in der Hynspergstraße 14 (siehe Bild); in der Feststraße 19, dort wurde der Vorgarten mit Steinplatten gepflastert, auf diese legte man Kunstrasenstücke und es gibt ein Beet mit einem Busch in der Mitte, der das Ganze freundlicher aussehen lässt; in der Gleimstraße 6 sowie in der Schwarzburgstraße 1 und 20. In Fällen wie diesen muss der Magistrat im Interesse einer Vorgartensatzung, die ihren Namen wirklich verdient, grundsätzlich und dringend tätig werden. Beispiel: Hynspergstraße 14 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 49
Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0