Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Abstandsflächen und Sicherungsmaßnahmen bei Neubau eines Wohnhauses statt des Glauburgbunkers

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

05.09.2019

Antrag Ortsbeirat

Abstandsflächen und Sicherungsmaßnahmen bei Neubau eines Wohnhauses statt des Glauburgbunkers

Details im PARLIS OF_711-3_2019
19.09.2019

Anregung Ortsbeirat

Abstandsflächen und Sicherungsmaßnahmen bei Neubau eines Wohnhauses statt des Glauburgbunkers

Details im PARLIS OM_5196_2019
17.01.2020

Stellungnahme des Magistrats

Abstandsflächen und Sicherungsmaßnahmen bei Neubau eines Wohnhauses statt des Glauburgbunkers

Details im PARLIS ST_46_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5196 entstanden aus Vorlage: OF 711/3 vom 05.09.2019

Betreff: Abstandsflächen und Sicherungsmaßnahmen bei Neubau eines Wohnhauses statt des Glauburgbunkers
Der Magistrat wird gebeten, beim Neubau eines Wohnhauses auf der Fläche des Glauburgbunkers folgende Punkte bei der Baugenehmigung besonders zu berücksichtigen: 1. Das neue Wohnhaus ist nach den vorliegenden Plänen bis an die Grenze zum Glauburgplatz geplant (ehemalige Terrassenmauer, direkt anschließend an den Spielplatz). Es ist zu vermuten, dass durch diese unmittelbare Nähe Konflikte entstehen. Es wird darum gebeten, hier einen gewissen Abstand zu halten. 2. Der geplante Vorgarten zur Schwarzburgstraße erscheint sehr schmal. Es wird darum gebeten, hier Vorgaben zu erlassen, die mehr Abstand zwischen dem Wohnhaus und dem Bürgersteig zur Schwarzburgstraße lassen, also einen tieferen Vorgarten. 3. Der Vorgarten soll durch eine getrennte Zu- und Abfahrt der Tiefgarage unterbrochen werden. Es wird darum gebeten, eine kombinierte Zu- und Abfahrt zu fordern, die auch nur die unbedingt nötige Breite aufweist, dies zugunsten eines größeren Vorgartens und damit mehr unversiegelter und begrünter Fläche. 4. Es ist eine zweigeschossige Tiefgarage geplant. Das Grundstück befindet sich in einem Gebiet mit ausgeprägten unterirdischen Wasserströmen. Es wird darum gebeten, alle Maßnahmen zu fordern und zu überwachen, die ein Versperren/Umleiten dieser Ströme verursachen könnten. Diese Überwachung ist besonders auch in Hinsicht auf die Sicherung von Gebäuden in der Nachbarschaft angebracht (mögliches Absacken von Nachbarhäusern). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 46
Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0