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Errichtung einer ELadestation für Pkw auf einem Parkplatz hinter dem Supermarkt Lidl zwischen Atzelbergstraße 9

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

11.02.2024

Antrag Ortsbeirat

Errichtung einer ELadestation für Pkw auf einem Parkplatz hinter dem Supermarkt Lidl zwischen Atzelbergstraße 9 und 13

Details im PARLIS OF_559-11_2024
04.03.2024

Anregung Ortsbeirat

Errichtung einer ELadestation für Pkw auf einem Parkplatz hinter dem Supermarkt Lidl zwischen Atzelbergstraße 9 und 13

Details im PARLIS OM_5191_2024
06.12.2024

Stellungnahme des Magistrats

Errichtung einer E-Ladestation für PKW auf einem Parkplatz hinter dem Supermarkt Lidl zwischen Atzelbergstraße 9 und 13

Details im PARLIS ST_2068_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5191 entstanden aus Vorlage: OF 559/11 vom 11.02.2024

Betreff: Errichtung einer E-Ladestation für Pkw auf einem Parkplatz hinter dem Supermarkt Lidl zwischen Atzelbergstraße 9 und 13 Der Magistrat wird gebeten, auf die Mainova oder einen privaten Anbieter einzuwirken, um eine E- Ladestation für Pkw (AC) auf einem Parkplatz hinter dem Supermarkt Lidl zwischen der Atzelbergstraße 9 und 13 zu errichten.

Begründung:

Um klimafreundliche Mobilität durch die Nutzung von Elektroautos zu ermöglichen, bedarf es einer E-Ladesäuleninfrastruktur. Bisher gibt es im Stadtteil Seckbach keine öffentlichen AC-Ladesäulen. Es bietet sich daher an, im o. g. Bereich eine Ladestation für Pkw (AC) zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2068
Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme