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Anstrengungen für senioren- und behindertengerechte Haltestellen erhöhen

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

23.08.2019

Antrag Ortsbeirat

Anstrengungen für Senioren- und behindertengerechte Haltestellen erhöhen

Details im PARLIS OF_1390-5_2019
13.09.2019

Anregung Ortsbeirat

Anstrengungen für senioren- und behindertengerechte Haltestellen erhöhen

Details im PARLIS OM_5188_2019
26.06.2020

Stellungnahme des Magistrats

Anstrengungen für senioren- und behindertengerechte Haltestellen erhöhen

Details im PARLIS ST_1230_2020
08.02.2021

Stellungnahme des Magistrats

Anstrengungen für senioren- und behindertengerechte Haltestellen erhöhen

Details im PARLIS ST_274_2021

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5188 entstanden aus Vorlage: OF 1390/5 vom 23.08.2019

Betreff: Anstrengungen für senioren- und behindertengerechte Haltestellen erhöhen
Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. ob an den Straßenbahnhaltestellen "Brücken-/Textorstraße" und "Lokalbahnhof/Textorstraße" die Haltepunkte so verlegt und angeordnet werden können, dass die Schaffung einer niveauunterschiedlichen Fahrbahnführung und damit ein niveauausgleichendes Ein-/Austeigen in die Straßenbahn möglich wird; 2. ob ein obiges Vorgehen auch an der Haltestelle "Schweizer-/Gartenstraße" möglich ist und der Haltepunkt ca. 50 Meter nach Westen vorgezogen und auf Pkw-Parkplätze auf den Gehwegen verzichtet werden kann.

Begründung:

Die Straßenbahnlinien 15 und 16 sind in Sachsenhausen die wichtigsten Ost-West-Verbindungen des öffentlichen Nahverkehrs. Die Straßenbahnlinie 15 führt auch weiter zur Universitätsklinik. Aus diesem Grunde müssen weitere Verbesserungen der Barrierefreiheit geschaffen werden. Ältere und in der Fortbewegung eingeschränkte Menschen bewältigen die hohen Stufen der Straßenbahn ohne Hilfe nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1230 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 274
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13