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Nördliches Mainufer - Kein Schleichverkehr in Sachsenhausen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

27.08.2019

Antrag Ortsbeirat

Nördliches Mainufer - Kein Schleichverkehr in Sachsenhausen

Details im PARLIS OF_1385-5_2019
13.09.2019

Anregung Ortsbeirat

Nördliches Mainufer - Kein Schleichverkehr in Sachsenhausen

Details im PARLIS OM_5185_2019
20.03.2020

Stellungnahme des Magistrats

Nördliches Mainufer - Kein Schleichverkehr in Sachsenhausen

Details im PARLIS ST_600_2020
21.08.2020

Anregung Ortsbeirat

Kein Schleichverkehr in Sachsenhausen

Details im PARLIS OA_598_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5185 entstanden aus Vorlage: OF 1385/5 vom 27.08.2019

Betreff: Nördliches Mainufer - Kein Schleichverkehr in Sachsenhausen
Der Magistrat wird gebeten, die neu eingerichtete Linksabbiegemö glichkeit aus der Schweizer Straße in die Gartenstraße in Richtung Osten wieder aufzuheben und so zu verhindern, dass der Schleichverkehr vom gesperrten nördlichen Mainufer durch die Wohngebiete in Sachsenhausen geleitet wird.

Begründung:

Der Verkehrsdezernent Klaus Oesterling hat zugesagt, keinen Schleichverkehr vom nördlichen Mainufer durch Sachsenhausen zu leiten. Diese Zusage muss eingehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 600 Anregung vom 21.08.2020, OA 598
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1