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Erhaltungssatzungen kontra Wohnungsbau im Frankfurter Nordosten

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

05.02.2024

Antrag Ortsbeirat

Erhaltungssatzungen kontra Wohnungsbau im Frankfurter Nordosten

Details im PARLIS OF_764-10_2024
20.02.2024

Anregung Ortsbeirat

Erhaltungssatzungen kontra Wohnungsbau im Frankfurter Nordosten

Details im PARLIS OM_5112_2024
27.05.2024

Stellungnahme des Magistrats

Erhaltungssatzungen kontra Wohnungsbau im Frankfurter Nordosten

Details im PARLIS ST_996_2024
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5112 entstanden aus Vorlage: OF 764/10 vom 05.02.2024

Betreff: Erhaltungssatzungen kontra Wohnungsbau im Frankfurter Nordosten
Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Erkenntnisse - je Stadtteil im Ortsbezirk 10 - zu den Erhaltungssatzungen ganz aktuell bestehen, zumal diese bisher der wichtigen Wohnraumschaffung und so auch der Modernisierung sowie der CO2-Reduzierung entgegenstehen; 2.1 von Interesse sind zu 1. dabei auch aktuelle Statistiken über Bauanfragen nebst deren anschließende Weiterbehandlung. 2.2 Dabei ist der Vergleich von Interesse, wie überhaupt auch die Anzahl der Bauanfragen und letztlich auch der Bautätigkeiten 2.2.1 in Erhaltungssatzungsgebieten zu 2.2.2 Gebieten ohne Erhaltungssatzungen in der jeweiligen Nachbarschaft dazu aktuell aussieht. 2.2.3 Wie sieht dazu jeweils die Entwicklung der Dachausbauten sowie der Anbauten aus? 3. Wie sieht der statistische Vergleich in Quadratmetern zu 2. aus? 4. Wie sieht der statistische Vergleich der aktuell modernisierten Heizungen zu 2. aus?

Begründung:

Wohnungsbau findet kaum statt. Investitionen lohnen oft nur, wenn auch Häuser aufgestockt oder angebaut werden können. Nach den Erkenntnissen verzögern und verhindern Erhaltungssatzungen sehr bürokratisch sogar Wohnungsbau. Die nächsten Jahrzehnte dürfen in Frankfurt Nord-Ost insgesamt nicht durch Bürokratiemonster zu einem Stillstand sowie auch zu vernachlässigten Gebäuden führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 996 Aktenzeichen: 63-0