Erhaltungssatzungen kontra Wohnungsbau im Frankfurter Nordosten
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 fordert den Magistrat auf, die Auswirkungen der Erhaltungssatzungen auf den Wohnungsbau im Frankfurter Nordosten zu prüfen. Ziel ist es, die bürokratischen Hürden zu identifizieren, die den Wohnungsbau behindern, um eine Verbesserung der Situation zu erreichen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten,
1. welche Erkenntnisse - je Stadtteil im Ortsbezirk 10 - zu den Erhaltungssatzungen ganz aktuell bestehen, zumal diese bisher der wichtigen Wohnraumschaffung und so auch der Modernisierung sowie der CO 2 -Reduzierung entgegenstehen;
2.1 von Interesse sind zu 1. dabei auch aktuelle Statistiken über Bauanfragen nebst deren anschließende Weiterbehandlung.
2.2 Dabei ist der Vergleich von Interesse, wie überhaupt auch die Anzahl der Bauanfragen und letztlich auch der Bautätigkeiten
2.2.1 in Erhaltungssatzungsgebieten zu
2.2.2 Gebieten ohne Erhaltungssatzungen in der jeweiligen Nachbarschaft dazu aktuell aussieht.
2.2.3 Wie sieht dazu jeweils die Entwicklung der Dachausbauten sowie der Anbauten aus?
3. Wie sieht der statistische Vergleich in Quadratmetern zu 2. aus?
4. Wie sieht der statistische Vergleich der aktuell modernisierten Heizungen zu 2. aus?
Begründung
Wohnungsbau findet kaum statt. Investitionen lohnen oft nur, wenn auch Häuser aufgestockt oder angebaut werden können. Nach den Erkenntnissen verzögern und verhindern Erhaltungssatzungen sehr bürokratisch sogar Wohnungsbau. Die nächsten Jahrzehnte dürfen in Frankfurt Nord-Ost insgesamt nicht durch Bürokratiemonster zu einem Stillstand sowie auch zu vernachlässigten Gebäuden führen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2024OFOF 764/10Erhaltungssatzungen kontra Wohnungsbau im Frankfurter NordostenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Februar 2024Sie sind hierOMOM 5112Erhaltungssatzungen kontra Wohnungsbau im Frankfurter NordostenDirektanregung
- 27. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 996Erhaltungssatzungen kontra Wohnungsbau im Frankfurter NordostenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats