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Entlastung der Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt und untere Fahrgasse

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

17.01.2024

Antrag Ortsbeirat

Entlastung der Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt und untere Fahrgasse

Details im PARLIS OF_1133-1_2024
06.02.2024

Anregung Ortsbeirat

Entlastung der Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt und untere Fahrgasse

Details im PARLIS OM_5085_2024
07.06.2024

Stellungnahme des Magistrats

Entlastung der Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt und untere Fahrgasse

Details im PARLIS ST_1149_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5085 entstanden aus Vorlage: OF 1133/1 vom 17.01.2024

Betreff: Entlastung der Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt und untere Fahrgasse
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Autofahrer mit dem Ziel Innenstadt von Navigationsgeräten nicht mehr über die Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt und Fahrgasse geleitet werden, sondern über die dafür vorgesehenen Hauptverkehrsstraßen. Hierzu sollen die entsprechenden Anbieter und Dienstleister kontaktiert werden.

Begründung:

Wie dem Magistrat bereits mehrfach mitgeteilt wurde, kommt es insbesondere an stark frequentierten Einkaufstagen zu erheblichen Staus in diesem Bereich, die bis an den Main hinunterreichen. Da die Straßen in beide Richtungen befahren werden dürfen, die Straßenbreite jedoch nicht überall für die Begegnung von heutigen normalbreiten Fahrzeugen ausgelegt ist, entstehen häufig schwer auflösbare Verkeilungen von Fahrzeugen. Die Durchfahrt dieser Straßen kann an solchen Tagen bis zu 20 Minuten länger dauern und belastet die Anwohnerschaft mit Abgasen, Motorlärm und Hupkonzerten. Rettungsfahrzeuge können nicht passieren, da der gesamte Abschnitt auf beiden Seiten für das Parken genutzt wird und sich im Stau befindende Fahrzeuge nicht ausweichen können. Die Lenkung eines erheblichen Teils der im Stau stehenden Fahrzeuge durch Navigationsgeräte bereitet den Autofahrenden erheblichen Stress. Das erfordert eine Intervention, indem die Anbieter darauf hingewiesen und gebeten werden, dies zu unterlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1149