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Aufklärungskampagne/-aktion in Spielstraßen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

14.02.2013

Anregung Ortsbeirat

Aufklärungskampagne/-aktion und Kontrolle des verkehrsberuhigten Bereichs rund um den Martin-Luther-Platz

Details im PARLIS OM_1929_2013
03.05.2013

Stellungnahme des Magistrats

Aufklärungskampagne/-aktion und Kontrolle des verkehrsberuhigten Bereichs rund um den Martin-Luther-Platz

Details im PARLIS ST_617_2013
03.02.2016

Antrag Ortsbeirat

Aufklärungskampagne/-aktion in Spielstraßen

Details im PARLIS OF_940-3_2016
18.02.2016

Anregung Ortsbeirat

Aufklärungskampagne/-aktion in Spielstraßen

Details im PARLIS OM_5076_2016
18.04.2016

Stellungnahme des Magistrats

Aufklärungskampagne/-aktion in Spielstraßen

Details im PARLIS ST_653_2016

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2016, OM 5076 entstanden aus Vorlage: OF 940/3 vom 03.02.2016

Betreff: Aufklärungskampagne/-aktion in Spielstraßen
Vorgang: OM 1929/13 OBR 3; ST 617/13 Der Magistrat wird gebeten - wie bereits 2013 beschlossen -, eine alle Verkehrsteilnehmer umfassende Aufklärungskampagne/-aktion in einer oder mehreren Spielstraßen im Nordend zu initiieren.

Begründung:

Der Ortsbeirat hat mit dem Martin-Luther-Platz, dem Friedberger Platz, der Rotlintstraße und der Nordendstraße/Schwarzburgstraße vier "Verkehrsberuhigte Bereiche" (Spielstraßen), wo immer wieder deutlich wird, dass die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer nicht weiß, welche Regeln hier bezüglich Geschwindigkeit, Querungsmöglichkeiten für Fußgänger, Vorfahrtsregelung etc. gelten. Da die Bereiche jedoch auch als "Verkehrsberuhigte Bereiche" genutzt werden sollten, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, eine Kampagne/Aktion zum Frühjahr/Sommer mit der Verkehrspolizei zu initiieren. Der Ortsbeirat steht hier gerne für Rückfragen oder eine Unterstützung zur Verfügung. Der Auftrag hierzu sollte jedoch vom Magistrat kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2013, OM 1929
Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2013, ST 617 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 653