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Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - „Römer-Park“ nicht aufgeben!

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

08.05.2019

Auskunftsersuchen

Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt

Details im PARLIS V_1258_2019
12.08.2019

Stellungnahme des Magistrats

Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt

Details im PARLIS ST_1506_2019
26.08.2019

Antrag Ortsbeirat

Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - „Römer-Park“ nicht aufgeben!

Details im PARLIS OF_479-8_2019
12.09.2019

Anregung Ortsbeirat

Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - „Römer-Park“ nicht aufgeben!

Details im PARLIS OM_5074_2019
20.12.2019

Stellungnahme des Magistrats

Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - "Römer-Park" nicht aufgeben!

Details im PARLIS ST_2365_2019

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5074 entstanden aus Vorlage: OF 479/8 vom 26.08.2019

Betreff: Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände In der Römerstadt - "Römer-Park" nicht aufgeben! Vorgang: V 1258/19 OBR 8; ST 1506/19; M 110/19 -vertr.- Seit über 20 Jahren will der Ortsbeirat in der Nordweststadt mit einer Freilichtanlage an die Römerstadt NIDA (das "teutsche Pompeji") erinnern, dort, wo die alten Ami-Baracken umwuchert von wildem Grün auf einem komplizierten Bundesgrundstück stehen. Die letzte große Freifläche auf dem Grundstück In der Römerstadt 126-134, die noch Überreste dieser bedeutenden provinzialrömischen Siedlung birgt und auf der das Denkmalamt seit 1991 bereits gräbt, soll jetzt, wie es der gültige Bebauungsplan aus den 60er-Jahren hergibt, mit Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG überbaut werden. Der Magistrat teilt zu einer Anfrage des Ortsbeirates wörtlich mit: "Geplant ist, in den neu gestalteten Freiflächen einige der Fundstücke aus den Ausgrabungen zu präsentieren und so vor Ort erlebbar zu machen." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 einen Interessenausgleich zwischen den Erfordernissen der Stadtentwicklung und der Denkmalpflege sicherzustellen und sorgfältig zu prüfen, wie die bedeutenden, derzeit auf dem Areal gesicherten Reste römischer Siedlungsstrukturen, wie z. B. die Fundamente der römischen Villa mit Fußbodenheizung, in die Keller der vorgesehenen Wohngebäude (wie beim Erhalt der Wallanlagen im Neubau der Stiftung Waisenhaus in der Bleichstraße) und/oder in die Freiraumgestaltung integriert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können; 2. dem Ortsbeirat das Bauvorhaben der ABG sowie die Konzepte zur Präsentation römischer Überreste umgehend in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.05.2019, V 1258 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1506 Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 110 (nicht öffentlich) Anregung vom 17.10.2019, OA 477
(nicht öffentlich) Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2365 Aktenzeichen: 61 00