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Verkehrsberuhigter Bereich in der KarlMarxStraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

22.01.2024

Antrag Ortsbeirat

Verkehrsberuhigter Bereich in der KarlMarxStraße

Details im PARLIS OF_548-11_2024
05.02.2024

Anregung Ortsbeirat

Verkehrsberuhigter Bereich in der KarlMarxStraße

Details im PARLIS OM_5064_2024
08.04.2024

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrsberuhigter Bereich in der Karl-Marx-Straße

Details im PARLIS ST_640_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5064 entstanden aus Vorlage: OF 548/11 vom 22.01.2024

Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Karl-Marx-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Karl-Marx-Straße zwischen Raiffeisenstraße und Schlettweinstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2 StVO) umzuwidmen. Dabei ist zu beachten, dass die Eingänge zu den Häusern nicht durch geparkte Autos versperrt werden.

Begründung:

Dieses Teilstück der Karl-Marx-Straße ist bis dato eine reguläre Einbahnstraße in südliche Fahrtrichtung und hat eine angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Boden-/Straßenbelag ist analog dem des verkehrsberuhigten Bereichs Schlettweinstraße gestaltet. Gehwege als Fahrbahnbegrenzung sind nicht vorhanden, sodass die Zugänge von den anliegenden Wohnhäusern direkt auf der Fahrbahn münden. Dadurch ist, insbesondere für die Fußgänger, ein erhebliches Gefährdungspotenzial gegeben. Werden - in Fahrtrichtung links - Personen, welche die Fahrbahn von den Grundstücken aus betreten wollen, unter Umständen rechtzeitig bemerkt, so ist dies auf der rechten Fahrbahnseite durch die geparkten Fahrzeuge nicht mehr gegeben. Des Weiteren gibt es regelmäßig Konfliktsituationen zwischen Fahrzeugführern und Fußgängern. Aufgrund des Bodenbelags und der fehlenden Gehwege sehen die Fußgänger diesen Teil der Karl-Marx-Straße als verkehrsberuhigten Bereich bzw. Spielstraße an, während die Fahrzeugführer auf ihr vermeintliches Recht des Bevorrechtigten beharren. Somit sind für die Umwidmung, außer den Kosten für die Beschilderung, keine weiteren Aufwendungen vor Ort notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 640 Aktenzeichen: 32-1